Wie Coca-Cola mitteilt, endet der Konditionen-Streit mit Edeka mit einer Einigung und der Wiederaufnahme der Bestellungen. Erste Auslieferungen sollen in der kommenden Woche erfolgen.
Das Landgericht Hamburg hat die Einstweilige Verfügung vom 8. September wieder einkassiert. Diese hatte den Getränkehersteller Coca-Cola verpflichtet, den Handelskonzern Edeka trotz Lieferstopp weiterhin zu den alten Konditionen zu beliefern.
Das Landgericht Hamburg hat per einstweiliger Verfügung erlassen, dass der Getränkehersteller Coca-Cola den Handelskonzern Edeka beliefern muss. Zuvor hatte der amerikanische Bottler einen Lieferstopp gegen den Lebensmittelhändler verhängt.
Coca-Cola hat seine Ankündigung, die Belieferung der Edeka-Märkte einzustellen, wahr gemacht. Vorangegangen ist ein Streit um eine vorgezogene Preiserhöhung, die Edeka nicht hinzunehmen bereit war. Jetzt wird verhandelt.
Der Lebensmitteleinzelhändler Edeka will künftig mit dem Getränkefachmarkt-Konzept Trinkgut außerhalb des Stammgebietes Rhein-Ruhr expandieren. Im September soll die Edeka-Südbayern mit den ersten Trinkgut-Filialen an den Start gehen. Ein Jahr zuvor hatte schon die Edeka Südwest das Trinkgut-Konzept aufgeschaltet.
Zumindest im Konditionenstreit wurde nach Angaben von Eckes-Granini auf Anfrage der GETRÄNKE ZEITUNG eine Lösung gefunden. Die Edeka werde nun wieder mit Ware beliefert.
Eckes-Granini soll einen Eilantrag am Gerichtsverfahren gegen die Edeka-Tochter, der Netto Marken-Discount Stiftung & Co KG, am Kölner Oberlandesgericht zurückgezogen haben. Dies bestätigt ein Unternehmenssprecher von Eckes-Granini der GETRÄNKE ZEITUNG auf Anfrage.
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