Coca-Cola muss Edeka nicht mehr zu alten Konditionen beliefern. (Foto: Coca-Cola)
Coca-Cola muss Edeka nicht mehr zu alten Konditionen beliefern. (Foto: Coca-Cola)

Coca-Colas Lieferpflicht an Edeka ist aufgehoben

Das Landgericht Hamburg hat die Einstweilige Verfügung vom 8. September wieder einkassiert. Diese hatte den Getränkehersteller Coca-Cola verpflichtet, den Handelskonzern Edeka trotz Lieferstopp weiterhin zu den alten Konditionen zu beliefern.

Wie die zuständige Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hamburg mitteilt, ist die einstweilige Verfügung vom 8. September 2022 mit dem heute verkündeten Urteil aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückgewiesen. Maßgeblich dafür seien vor allem zwei Aspekte, die in der mündlichen Urteilsbegründung hervorgehoben wurden. In Edekas Vorwurf des Preishöhenmissbrauchs konnte demnach nicht ausreichend glaubhaft gemacht werden, dass die von Coca-Cola geforderten Preise erheblich von denjenigen abweichen, die sich bei einem wirksamen Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden. Die Begründung: "Dafür reichte der von der Antragstellerin mit Blick auf einen Wettbewerber von Coca-Cola angestellte Vergleich der prozentualen Preiserhöhungen und der Vergleich mit der Preisentwicklung auf dem Markt für Bier und Biermixgetränke nicht aus."

Des Weiteren fehle es nach Auffassung der Kammer auch an dem Verfügungsgrund respektive einer ganz besonderen Dringlichkeit für Edeka, die eine Fortsetzung der Belieferungspflicht vonseiten Coca-Colas rechtfertigen würde. Hierbei habe die Kammer eine Folgenabwägung unternommen: Während Coca-Cola bei der weiteren Belieferung zu den bisherigen Konditionen keine Möglichkeit einer späteren Nachforderung hätte, stünde  Edeka die rechtliche Möglichkeit offen, einen mutmaßlich missbräuchlich überhöhten Preis im Nachhinein zurückzufordern.

Coca-Cola begrüßt Urteil

Wie Andrea Weckwert, Vice President Legal Deutschland von Coca-Cola Europacific Partners (CCEP), erklärt, begrüßt der amerikanische Bottler die Entscheidung des Landgerichts. Die Behauptung der unzulässigen Preiserhöhung sei damit entkräftet und zurückgewiesen. Richtungsweisend halte sie diese Entscheidung auch mit Blick auf gleichberechtigte Preisverhandlungen zwischen Handel und Herstellern mit "angemessenem Handlungsspielraum". Dazu gehöre auch, dass Hersteller Produkte nur an Kunden ausliefern, die die jeweils gültigen Preise anerkennen, genauso wie der Handel für sich in Anspruch nehme, Produkte auszulisten, um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen. CCEP setze nun auf einen konstruktiven Fortgang der Verhandlungen mit Edeka. //cc

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GZ 08/24

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