Wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf meldet, wird in dem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen Carlsberg Deutschland und ihren früheren Geschäftsführer Wolfgang Burgard die Hauptverhandlung aufgrund einer mehrmonatigen Erkrankung zweier Senatsmitglieder aufgehoben. Eine erneute Terminierung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Erst Ende April (wir berichteten) hatte das OLG Düsseldorf eine neue Hauptverhandlung anberaumt. Aufgrund der mehrmonatigen Erkrankung eines Senatsmitglieds war diese ausgesetzt worden und muss nun von vorne beginnen. Die strafprozessualen Regeln würden nicht erlauben, die bisherige Hauptverhandlung fortzusetzen. Es sei daher ebenso erforderlich, auch die Beweisaufnahme zu wiederholen. //chs