So könnte ein Warnetikett in Irland aussehen
So könnte ein Warnetikett in Irland aussehen

Kommission sieht keinen Handlungsbedarf

Die EU-Kommission sieht keinen Grund, gegen die von Irland geplanten Warnhinweise auf alkoholischen Getränken vorzugehen. Dies steht in einer Antwort von Sandra Gallina, Generaldirektorin der GD Sante (Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit), auf ein Schreiben von neun EU-Mitgliedstaaten an die EU-Kommission.
In dem Schreiben an die Kommission beschwerten sich Bulgarien, die Tschechische Republik, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Portugal, Slowakei und Spanien über die geplanten Alkohol-Warnhinweise in Irland.
Sie monierten, dass das Vorhaben Irlands in drei Punkten nicht konform mit dem EU-Binnenmarkt und EU-Recht sei: Als erstes sehen Sie eine Gefahr der Fragmentierung, der irische Plan widerspreche der Harmonisierung des einheitlichen EU-Binnenmarktes. Zweitens beklagen sie das Risiko einer Handelsbarriere, da nach Irland exportierende Unternehmen Produkte speziell für den irischen Markt anpassen müssten, dies würde für sie die Vorzüge des gemeinsamen Binnenmarktes schmälern und sei zugleich eine Barriere für den Markteintritt in Irland. Als drittes führen die neun Mitgliedstaaten in ihrem Schreiben an die EU-Kommission an, dass die geplanten irischen Regelungen nicht konform sind mit den EU-Regelungen zur Aufmachung und Kennzeichnung von Weinen ((EU) 2021/2117).
In ihrer Antwort geht Gallina auf keine der Einwände ein. Sie verweist darauf, dass die wesentlichen Vorschriften für die Kennzeichnung alkoholischer Getränke bereits im Public Health Act aus dem Jahr 2018 enthalten seien. Bei dem jetzigen Entwurf handelt es sich um einen Durchführungsrechtsakt, der lediglich den Wortlaut der Warnhinweise festlege und die formalen Einzelheiten regelt. Da es keine harmonisierten Vorschriften auf europäischer Ebene gebe, hätten die Mitgliedstaaten einen großen Ermessensspielraum bei der Festlegung des zu gewährleistenden Gesundheitsschutzes, so Gallina.
Hinsichtlich der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen erklärte die Kommission lediglich, dass es in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liege, nachzuweisen, dass diese Elemente bewertet und korrekt berücksichtigt wurden. Die irischen Behörden hätten ihren Entwurf auf der Grundlage von Daten und wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgearbeitet.
Vor diesem Hintergrund, so Gallina, habe die EU-Kommission keinen Grund, auf die irischen Pläne zu reagieren.
Im Februar hatte Irland seine geplanten Regelungen bei der WTO (Welthandelsorganisation) notifiziert, Drittländer können noch bis 7. Mai 2023 Stellungnahmen abgeben.
Der Deutsche Weinbauverband (DWV) teilt die kritische Einschätzung des irischen Entwurfs, die die neun Mitgliedstaaten in ihrem Schreiben an die EU-Kommission darlegen. Da die Mitgliedstaaten, solange keine EU-Regelung vorhanden ist, einen großen Spielraum hinsichtlich der Kennzeichnung alkoholischer Getränke mit Gesundheitswarnhinweisen haben, ist seiner Ansicht nach die Schaffung einer einheitlichen EU-Regelung notwendig.

 

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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