In Bordeaux gab es ein Urteil wegen Verbrauchertäuschung durch Domänen-Marken (Foto: Fotolia)
In Bordeaux gab es ein Urteil wegen Verbrauchertäuschung durch Domänen-Marken (Foto: Fotolia)

200.000 Euro Strafe für Bordeaux-Handelswein

Die in Bordeaux anzutreffende Praxis der Domänen-Marken muss ein weiteres Gerichtsurteil wegen Verbrauchertäuschung hinnehmen. Für Domänen-Marken kreieren Château und Handelshaus gemeinsam einen Wein, dessen eigentliche Produktion i.d.R. von einem anderen Weingut übernommen wird. Am 2. Juni 2022 galt ein solcher Richterspruch des Gerichtshofes zu Bordeaux dem Wein »Le Bordeaux de By«, wie französische Medien berichten. Die Strafe beträgt 200.000 Euro.

Für die Lizenz zu dem Wein erhielten die Weingüter SAS La Haute Couture du Vin aus dem Médoc, zu denen Château Rollan de By gehört, 110.000 Euro im vom Gericht untersuchten Zeitraum. Als Inverkehrbringer und Nutzer der Marke agierte der Händler SAS Les Chais d’Haussmann. Zwischen Sommer 2017 und Sommer 2018 wurden rund 500.000 Flaschen des Weins in den Verkehr gebracht, womit Les Chais d’Haussmann einen Nettoumsatz von 1,42 Mill Euro erzielte. 

Das Gericht argumentiert, dass die Verwendung des Namens »De By« traditionell mit dem Château Rollan de By verbunden sei. Produzent des Weins »De By« ist aber nicht das Château Rollan de By selbst. Aus Sicht des Gerichts handle es sich daher um Verbrauchertäuschung. 

In Frankreich wurde die Marke exklusiv über Metro distribuiert. Eine Metro-Werbung war auch Anlass des Gerichts zur Beanstandung. Schließlich sei darin der Wein »De By« als ein Produkt des Château Rollan de By dargestellt worden, was zu Verbrauchertäuschung führe. Hinzu kommt die Verwendung der Begriffe »mis en bouteille à la propriété«, was in etwa der Gutsabfüllung entspricht, und »Récoltant«, was bedeutet, dass Trauben und Weinberge Gutsbesitz sind, und Négoce-Weine ausschließt. 

Die Strafe entfällt zur Hälfte auf La Haute Couture du Vin, zur anderen Hälfte auf Les Chais d’Haussmann. Die Geschäftsführer von Les Chais d’Haussmann, Pierre-Jean Larraqué, und von Château Rollan de By, Jean Guyon, erhalten jeweils eine Geldstrafe von 5.000 Euro. 

Guyon sprach sich vor Gericht auf Strafmilderung aus, schließlich sei seine Beteiligung geringer gewesen. Außerdem habe er bereits in der Vergangenheit gegen das Vertragsverhältnis geklagt. Er habe den Wunsch gehabt, die Kooperation zu kündigen, als die ersten administrativen Probleme auftraten. Indem er vor Gericht zog, wollte er die Nutzung der Marke beenden. Seit August 2018 wird diese auch nicht mehr vermarktet. Da er jedoch Markeninhaber war, koppelte das Gericht seine Strafe an die der Markennutzer, nämlich Les Chais d’Haussmann. Guyon prüft Berufung einzulegen. 

Die Praxis der Domänen-Marken ist Gegenstand zahlreicher Gerichtsurteile. Auch die Betreiber der Marken »Bordeaux de Larrivet Haut-Brion«, »Bordeaux de Gloria«, »Bordeaux de Citran und »Bordeaux de Maucaillou« sind bereits zu Geldstrafen verurteilt worden. SW
 

Ausgabe 9/2024

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