Foto: CDC via AP
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Baden-Württemberg: Soforthilfe für Landwirte gestartet

Ende März wurde es angekündigt, nun ist es soweit: Auch in Baden-Württemberg können landwirtschaftliche Unternehmer nun Corona-Soforthilfe beantragen. Nach Angaben des Ministeriums für den ländlichen Raum erfolgt die Förderung im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate.

Der Zuschuss beträgt für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten bis zu 9.000 Euro, für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten bis zu 15.000 Euro und für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten 30.000 Euro Die Förderung, so Landwirtschaftsminister Hauk in einer Pressemitteilung erfolge unter den gleichen Bedingungen wie die übrige Wirtschaft,  Soloselbstständige, gewerbliche  Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe. 

Die Antragsformulare stehen ausschließlich elektronisch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums (wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona) zum Download bereit. Dort werden auch alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren der Antragstellung erläutert.

Für Antragstellende mit bis zu 10 Beschäftigen steht ein Formular für die Soforthilfe des Bundes und für Antragstellende mit 11 bis 50 Beschäftigten ein Formular für die Soforthilfe des Landes bereit. Ausgefüllte und unterzeichnete Anträge sind ausschließlich auf dem zentralen Portal www.bw-soforthilfe.de hochzuladen.

Für Rückfragen zur Antragstellung stellt das Ministerium für Ländlichen betroffenen Betrieben aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Fischerei und Aquakultur eine Hotline unter der Nummer 0711/126-1866 oder- 1867 zur Verfügung. Die Hotline ist über die Osterfeiertage und danach montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr besetzt.

Nach Angaben von Wirtschafts- und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut geht die Bearbeitung der bisherigen Anträge zügig voran: »Unser Ziel ist, dass die Antragsteller eine Woche nach Beantragung die Zuschüsse auf dem Konto haben.« Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. (ha)

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ddw 08/24 vom 19. April 2024

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