Sektflaschen dürfen gemäß EU-Verordnung nur verkapselt in Verkehr gebracht werden (Foto: bbe Fotodesign)
Sektflaschen dürfen gemäß EU-Verordnung nur verkapselt in Verkehr gebracht werden (Foto: bbe Fotodesign)

Sektflaschen oben ohne zulässig?

Der Saar-Winzer Florian Lauer vom Weingut Peter Lauer aus Ayl an der Saar ist vor das Verwaltungsgericht Trier gezogen, nachdem die Weinkontrolle geltendes EU-Recht durch nicht verkapselte Sektflaschen verletzt sah. Auf Anfrage von WEINWIRTSCHAFT bezeichnet Lauer die Beanstandung der Weinkontrolle als »Verwaltungsakt, den es gar nicht gibt«. Schließlich, so Lauer, ergebe sich aus den Rechtsgrundlagen keine Begründung, die die Pflicht zur Verkapselung erkläre.

Laut EU-Recht müsse man Sektflaschen mit einer Folienkapsel überziehen, so der Standpunkt der Weinkontrolle, die der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz untersteht. Aus Lauers Sicht erfüllen die Kapseln aber keinerlei Zweck und sind nichts weiter als unnötiger Müll und daher umweltschädlich. »Ein Grund für die Kapsel ergibt sich aus dem Gestz nicht«, kommententiert Lauer die Situation nach Recherche der von der ADD herangezogenen EU-Rechtsgrundlagen.

Auch Lauers Nachfrage beim zuständigen Landes- und Bundesministerium ergab keine stichhaltige Begründung für die Vorschrift. Argumentiert wurde mit Sicherheitsbedenken und ökonomischen Nachteilen wie Plagiaten. Erst nachdem  die EU »sehr nebulös« auf Lauers Anliegen geantwortet habe, beschloss der Saar-Winzer schließlich vor das Verwaltungsgericht Trier zu ziehen.

»Es hat uns auf die Palme gebracht, dass der Gesetzgeber nicht in der Lage ist, das eigene Gesetz zu erklären«, begründet Lauer seinen Schritt. Der Prozess begann am 5.7. In 2–3 Wochen rechne man mit einem Urteil, oder, wie es Lauer lieber wäre, mit der Weitergabe des Falls an die nächsthöhere richterliche Instanz bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Sein Gefühl ist, dass das Gericht das Anliegen als schwierig beurteile.

Zwar argumentiere die Gegenpartei ADD wie der Gesetzgeber mit der »traditionellen und schützenswerten Anmutung« von verkapselten Sektflaschen, dies sei jedoch ein unverhältnismäßiger Grund, die Interessen des Umweltschutzes nicht nur zu vernachlässigen, sondern sie zu bestrafen. Auch die Begründung der ADD, dass die fehlende Kapsel Sicherheitsrisiken schüre, »wollte das Gericht nicht hören«, kommentiert Lauer den ersten Prozesstag.

Im Vorfeld hat der Winzer zudem das Gespräch mit dem deutschen Sektverband gesucht. Schließlich gelten die Umweltinteressen auch für große Produzenten. Der Vorstoß blieb jedoch ohne weitere Reaktion. sw

Ausgabe 9/2024

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