Fließdiagramm zum Ablauf der Düngeverordnung: Was passiert bei einer Ablehnung, bzw. Nichteinhaltung der Forderungen
Fließdiagramm zum Ablauf der Düngeverordnung: Was passiert bei einer Ablehnung, bzw. Nichteinhaltung der Forderungen

Düngeverordnung: Strafzahlungen drohen

Die geplante Verschärfung der Düngeverordnung hat nicht nur zu Protesten der Bauernverbände geführt, auch mehrere Landespolitiker opponieren. Der rheinland-pfälzische Weinbauminister Volker Wissing drohte bereits auf den Pfälzer Weinbautagen mit einer Ablehnung der Novelle im Bundesrat, ebenso die bayerische Agrarministerin Manuela Kaniber. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner äußert zwar Verständnis für die Kritik, warnte aber vor einem Scheitern: Dies könne zu Strafzahlungen von bis zu 850.000 Euro pro Tag führen. Jeder könne sich ausmalen, was das für den Bundeshaushalt, das Image der Landwirtschaft und die Diskussion über deren Zukunft bedeute. Aber vielleicht ist die ganze Diskussion sinnlos: Laut Presseagentur AgE sei »aus Regierungskreisen« verlautet worden, dass die geplanten strengeren Regulierungen der EU-Kommission nicht ausreichten.

In einem aktuellen Schreiben informiert die Bundesministerin Julia Klöckner Abgeordnete des Bundestages zum aktuellen Stand der Düngeverordnung und warnt vor den Folgen eines Nichteinhalten der Forderungen der EU-Kommission. Forderungen, jetzt das gesamte Verfahren einfach auszusetzen und zunächst eine Überprüfung der Messtellen durchzuführen, seien wegen des bereits eingeleiteten Zweitverfahrens der EU-Kommission unrealistisch und wecke falsche Hoffnungen, so die Ministerin. „Wir müssen bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung zügig vorangehen. Die EU-Kommission erwartet ein unverzügliches Umsetzen der EG-Nitratrichtlinie, ungeachtet der Diskussion um einzelne Messstellen“.

Nach Gesprächen mit der Kommission konnte das BMEL erreichen, dass die pauschale Düngereduktion nicht flächendeckend, sondern nur in den sogenannten roten Gebieten gilt. Außerdem sei es in Verhandlungen gelungen, die Absenkung nicht schlagbezogen, sondern im Betriebsdurchschnitt erfolgen zu lassen.

Zum Thema Messstellennetz stellt die Bundesministerin klar, dass hier die Länder (Landeswasserbehörder) verantwortlich für Überprüfungen und Korrekturen seien. Die unterschiedliche Vorgehensweise der Länder führte zu nicht vergleichbaren Bedingungen der Ausweisung roter Gebiete. Das sorge verständlicherweise für Unmut bei den Winzern. Die Ministerin habe die Länder unmissverständlich aufgefordert, für mehr Transparenz bei den Messstellen zu sorgen. Die Bauern müssen Gewissheit haben, wo genau, wann und was gemessen wurde und ob der Ort der Messtelle plausibel ist. Außerdem sollen nur die Landwirte, die tatsächlich zur Gewässerbelastung beitragen auch zusätzliche Maßnahmen zum Gewässerschutz durchführen müssen, so Klöckner. -jb-

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ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
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Kellertechnik

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