Tauschten sich intensiv aus: Reinhold Hörner, Weinbaupräsident der Pfalz, Andreas Liegenfeld, Präsident des Weinbauverbandes Burgenland, Klaus Schneider, Präsident des Deutschen Weinbauverbandes, Jan Eymael, Winzer in Ungstein, Johannes Schmuckenschlager, Weinbaupräsident von Österreich, Josef Glatt, Direktor Österreichischer Weinbauverband (v.l.n.r.)
Tauschten sich intensiv aus: Reinhold Hörner, Weinbaupräsident der Pfalz, Andreas Liegenfeld, Präsident des Weinbauverbandes Burgenland, Klaus Schneider, Präsident des Deutschen Weinbauverbandes, Jan Eymael, Winzer in Ungstein, Johannes Schmuckenschlager, Weinbaupräsident von Österreich, Josef Glatt, Direktor Österreichischer Weinbauverband (v.l.n.r.)

Gemeinsames Vorgehen geplant

Im Vorfeld der Eröffnung des Wurstmarkts, des größten Weinfests der Welt, trafen in Bad Dürkheim/Pfalz Vertreter des Deutschen und Österreichischen Weinbauverbandes zusammen, um sich über den Verordnungsentwurf bezüglich des Verbots von jeglichen Pflanzenschutzmitteln (synthetisch wie biologisch) in »sensiblen Gebieten« (SUR, kurz für »Sustainable Use Regulation«) auszutauschen.
Exemplarisch wurde die Auswirkung des Verordnungsentwurfs auf den Weinbauort Ungstein betrachtet, dessen Gemarkung zu über 90 Prozent zu sensiblen Gebieten gehört.
Über den Verordnungsentwurf sprach DER DEUTSCHE WEINBAU mit den Präsidenten der Verbände.
Deutschlandweit wären nach Angaben des Deutschen Weinbaupräsidenten Klaus Schneider etwa 30 Prozent der Rebfläche betroffen. Für Österreich rechnet der Österreichische Weinbaupräsident Johannes Schmuckenschläger mit betroffenen 50 Prozent der Rebfläche.Er hält aber auch die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 50 Prozent in allen Anbaugebieten bei einer Dauerkultur wie Wein für »nicht machbar«.
Beide wenden sich gegen pauschale Reduktionsvorgaben. Schmuckenschläger kritisiert, dass das Ausgangsniveau bei der Reduzierung nicht beachtet werde. So sei in Österreich die in Verkehr gebrachte Menge chemisch-synthetischer Wirkstoffe innerhalb von zehn Jahren um 22 Prozent reduziert worden.
Beide Weinbauverbände lehnen den Verordnungsvorschlag in der jetzigen Form ab und wollen gemeinsam dagegen vorgehen, durch Information des Berufsstandes, Aufklärung aller politischen Vertreter, von der kommunalen bis hin zur europäischen Ebene, über die Auswirkungen dieses EU-Verordnungsvorschlags in der bis jetzt veröffentlichten Form.
Dass der Entwurf 1:1 durch das EU-Parlament abgesegnet wird, halten beide für unwahrscheinlich. Dennoch drohten auch bei Nachbesserung des Entwurfs weitreichende Einschränkungen für die deutschen und österreichischen Winzer.

Wie es weitergehen könnte

Aufgrund des Verordnungsvorschlags der Kommission wurde bisher der für die Verordnung zuständige Ausschuss im EU-Parlament, in diesem Fall der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI), benannt. Der Ausschuss benannte anschließend den Berichterstatter.

Dessen Hauptaufgabe besteht darin, den Verordnungsvorschlag durch die verschiedenen Stufen des Verfahrens zu führen, gegebenenfalls auch durch die Verhandlungen mit Rat und Kommission. Der Berichterstatter ist für die Erstellung des »Berichtsentwurfs« des Ausschusses zuständig und in dieser Funktion auch das erste Mitglied, das Änderungen am Vorschlag der Kommission vorschlägt. Die Berichterstattung in diesem Fall obliegt der grünen österreichischen Europaabgeordneten Sarah Wiener.

Die übrigen Fraktionen benannten Schattenberichterstatter, die die Standpunkte ihrer Fraktionen zum Verordnungsvorschlag darlegen sollen. Für die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) übernimmt dies der Österreicher Alexander Bernhuber, der unter anderem Agrarwissenschaften studierte.
Der Berichtsentwurf und die von den Schattenberichterstattern vorgelegten Änderungsanträge werden nun im Ausschuss in einer oder mehreren Sitzungen erörtert. Sehr häufig finden vor der Abstimmung im Ausschuss auch informelle Gespräche in Form von »Schattensitzungen« zwischen dem Berichterstatter und den Schattenberichterstattern statt, um die Standpunkte der verschiedenen Fraktionen so weit wie möglich miteinander in Einklang zu bringen.

Der zuständige Ausschuss nimmt seinen Bericht mit einfacher Mehrheit in Form von Änderungsanträgen zum Vorschlag der Kommission an. Auf der Grundlage seines Berichts könnte der Ausschuss dann zusätzlich beschließen, vor der ersten Lesung des Parlaments informelle bzw. interinstitutionelle Verhandlungen mit den anderen Institutionen des Gesetzgebungsverfahrens aufzunehmen. Sollte eine solche informelle Verhandlung nicht stattfinden, geht der Verordnungsvorschlag zu einer »ersten Lesung« an das Europaparlament.

Der finale Beschluss des EU-Parlaments wird nicht vor 2024 erwartet. Die Durchführung obliegt dann den jeweiligen Ländern.

Das ausführliche Interview mit Klaus Schneider und Johannes Schmuckenschlager finden Sie im DEUTSCHEN WEINBAU Ausgabe 19/22.

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen