Johannes Trautwein in der Produktionshalle (Foto: Weinkellerei Adam Trautwein)
Johannes Trautwein in der Produktionshalle (Foto: Weinkellerei Adam Trautwein)

Das neue alkoholfrei

Wein ohne Alkohol zu produzieren, wirkt auf den ersten Moment skurril, denn es braucht eine alkoholische Gärung, um aus Traubensaft Wein werden zu lassen. Daher kann alkoholfreier Wein nur dann entstehen, wenn dem Wein dieser Alkohol nachträglich wieder entzogen wird.

Mit dem Ziel, dem Verbraucher dahingehend eine größere Transparenz zu bieten, hat die EU mit der Verordnung 2021/2017 im Rahmen der Novellierung der Gemeinsamen Agrarpolitik neue Begriffsdefinitionen für alkoholfreie Weine festgelegt. Weine mit weniger als 0,5 %vol. werden künftig nicht mehr als »alkoholfreie« Weine, sondern als »entalkoholisierte« Weine deklariert. Und auf Weinen, die zwischen 0,5 %vol. und 8,5 %vol. Alkohol enthalten, findet man künftig die Bezeichnung »teilweise entalkoholisiert«.

Obwohl die Verordnung bereits im Dezember 2021 in Kraft getreten ist, darf die Bezeichnung »alkoholfrei« in Deutschland weiterhin verwendet werden. Der Grund dafür ist §47 der Weinverordnung, der bereits die Regeln für alkoholfreien Wein in Deutschland definiert hat. An der nationalen Umsetzung der neuen Regeln werde noch gearbeitet, so der deutsche Weinbauverband, dem noch kein Entwurf für eine neue Weinverordnung vorliegt.

Frei oder reduziert?

Wie die Verbraucher auf die neuen Bezeichnungen reagieren werden, ist ein spannendes Thema. Johannes Trautwein von der Weinkellerei Trautwein aus Lonsheim argumentiert: »Entalkoholisiert ist zwar ein etwas sperriger Begriff, aber er wird von Produzentenseite durchaus positiv aufgenommen, weil er für eine Vereinheitlichung der Begriffe auch über Landesgrenzen hinweg sorgt.« Die Kellerei erwirtschaftet derzeit ca. 5 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit alkoholfreien Produkten und hat besonders in den letzten anderthalb Jahren eine steigende Nachfrage nach alkoholfreien Produkten verzeichnen können.

Ähnlich positiv äußert sich Bernhard Jung, Geschäftsführer der Weinkellerei Carl Jung aus Rüdesheim: »Der Begriff alkoholfrei geht den Konsumenten zwar leichter über die Lippen, für den Verbraucher sagt der neue Begriff entalkoholisiert aber transparenter aus, was das Produkt eigentlich ist. Nämlich ein fertiger Wein, dem Alkohol entzogen wurde.« Allerdings möchte die Kellerei nicht auf den Zusatz »alkoholfrei« auf den Produkten verzichten.

Gemischte Gefühle

Auch für den Generalsekretär des deutschen Weinbauverbands (DWV), Christian Schwörer, war der Begriff »entalkoholisiert« ein technischer Begriff, den er nicht auf einem Weinetikett erwartet habe.

Der DWV hatte die EU-Regelung begrüßt, da »durch die EU-einheitlichen Regeln eine Chance bestehe, alkoholfreien Wein zu einer echten Alternative für alkoholfreie Getränke zu machen«, sagt Schwörer. Allerdings ist die klare Forderung seitens des Weinbauverbandes nach einem Belassen bestehender Vorgaben, zumindest auf EU-Ebene, nicht erfüllt worden, was nun für Diskussionspotenzial in der Branche sorgt. Schwörer fordert daher eine nationale Regelung, um die Verwendung des Begriffs alkoholfrei weiter zu ermöglichen.

Herstellung 

Um Wein den Alkohol zu entziehen, gibt es in Deutschland derzeit drei Verfahren: die Vakuumdestillation, die Spinning Cone Column (SCC) und die Membranfilter.

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