Hubert de Boüard de Laforest von Château Angélus muss sich vor Gericht verantworten
Hubert de Boüard de Laforest von Château Angélus muss sich vor Gericht verantworten

Angélus-Eigner vor Gericht

Hubert de Boüard de Laforest, Miteigentümer von Château Angélus, und Philippe Casteja, Miteigentümer von Château Trotte Vieille, kämpfen vor dem Berufungsgericht in Bordeaux gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Klassifizierung der Saint-Émilion-Grand-Crus von 2012, die bis zur nächsten Klassifizierung 2022 gilt.

2012 war Angélus in den Status des Grand Cru Classés A erhoben worden und Trotte Vielle in den Status des Grand Cru B. Drei andere Weingüter, die ihren Status damals verloren, strengten 2013 einen Prozess an.
Die Staatsanwaltschaft erklärte nun zunächst, dass sie keine aktiven Aktionen der Angeklagten feststellen konnte, das Klassifizierungsverfahren in unehrlicher Weise zu beeinflussen.

Dennoch wird es aller Voraussicht nach einen Prozess gegen de Boüard und Casteja geben. 
Das teilte die Staatsanwaltschaft nach einer Anhörung vor dem Berufungsgericht am 20. und 21. September 2021 in Bordeaux mit. Strafbar seien auch »Handlungen, die den Charakter einer Beeinflussung haben«, zitieren französische Medien den Staatsanwalt.

»Unrechtmäßige Interessenwahrnehmung«

Den Beschuldigten wird »unrechtmäßige Interessenwahrnehmung bei der Klassifizierung der Weine von Saint-Émilion« vorgeworfen. In diesem Zusammenhang fordere er eine Strafe von 100.000 Euro mit Strafaussetzung für de Boüard, der »aktiv an dem Prozess teilgenommen hat, indem er als Präsident der ODG Einfluss genommen hat.«

De Boüard war zum Zeitpunkt der Klassifizierung Vorsitzender des Organisme de Défense et de Gestion (ODG) der AOC Saint Émilion und Mitglied des Nationalen Ausschusses für AOC-Weine des Institut National de l’Origine et de la Qualité (INAO), die das Klassifizierungs-System verwalten. 

Auch Philippe Castéja von Château Trotte Vieille war zu diesem Zeitpunkt im nationalen Ausschuss der INAO. Das Gericht verwies darauf, dass bei der Untersuchung der Sachlage keine »keine Elemente zu finden sind, die das Ergebnis der Klassifizierung auf unredliche Weise beeinflusst hätten.« Philippe Castéja beteuerte in der Angelegenheit »nie an den Debatten über die Klassifizierung von Saint-Émilion« teilgenommen zu haben. Für ihn wurde eine Entlastung beantragt. 

Die weiteren Beratungen werden voraussichtlich am 25. Oktober stattfinden. 

Das Klassifizierungs-System ist bereits seit Längerem in der Kritik. Im Juli hatten die zwei prestigeträchtigen Weingüter Cheval Blanc und Château Ausone bekannt gegeben, an dem nächsten Klassifizierungsverfahren in 2022 nicht mehr teilzunehmen . itp/cg

Ausgabe 9/2024

Themen der Ausgabe

Wein im Klimawandel (Serie): Standorte

Wo wird Wein in Zukunft wachsen – und wo nicht?

50 Jahre Mainzer Weinbörse

Die bewegte Geschichte der Premium-Verkostung.

VDP-Vorverkostung

Die besten Weine der diesjährigen Weinbörse. Vorab probiert und für Sie bewertet.