Hat nichts mit der Champagne zu tun: Der Ort Champagne am Neuburger See in der Schweiz (Foto: Swiss Wine)
Hat nichts mit der Champagne zu tun: Der Ort Champagne am Neuburger See in der Schweiz (Foto: Swiss Wine)

Champagne bezwingt Schweizer Weindorf

Im Rechtsstreit, der sich bereits seit Jahren zwischen der Champagne und dem gleichnamigen Weindorf am Neuburger See im Schweizer Kanton Waadt hinzieht, ergab sich eine erneute Wendung. In einem Urteil des Verfassungsgericht des Kantons Waadt, bekamen die französischen Kläger Recht, berichten europäische Medien und berufen sich dabei auf die Schweizer Nachrichtenagentur SDA. Grund der Klage war die Einführung einer 28 Hektar großen AOC »Commune de Champagne« auf waadtländischer Seite im Januar.

Bereits 2002 führte der Streit dazu, dass die Gemeinde vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zog und Beschwerde gegen die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU einreichte, woraufhin man zugunsten der Franzosen entschied. Damals folgte eine zweijährige Übergangsfrist, um die Weine umzubenennen, wodurch der Rechtsstreit aber nicht endete, sondern über die Jahre hinweg immer wieder aufflammte. 

Erst am 13. Januar diesen Jahres führten die Behörden des Kantons Waadt die Herkunftsbezeichnung für Weißweine der Kommune Champagne ein, da sie keine Verwechslungsgefahr mit den französischen Schaumweinen sahen. Die Klage des Wirtschaftsverbandes der Champagner-Produzenten, denen eine Verwendung des Namens außerhalb der 34.000 Hektar großen Weinregion im Nordosten Frankreichs ein Dorn im Auge ist, ließ erwartungsgemäß nicht lange auf sich warten. Unter Bezugnahme auf den exklusiven Schutz, den die Bezeichnung Champagne in den bilateralen Verträgen zwischen beiden Partnern genießt, sprach sich nun das Waadtländische Verfassungsgericht wie vor Jahren der EuGH zugunsten der Schaumwein-Erzeuger aus. sw

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Ausgabe 9/2024

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