Die Deutsche Umwelthilfe hat erneut Sanktionen auf Einweggebinde in Höhe von 20 Cent gefordert. Markus Wolff, Vorstandvorsitzender der Genossenschaft Deutscher Brunnen, hält nichts von dieser Forderung, wie er im Gespräch mit der GETRÄNKE ZEITUNG sagt. Warum Wolffs Aussage realistisch ist, ist in der GZ-Ausgabe 7 am kommenden Donnerstag zu lesen.
Wie realistisch ist es, dass die Politik eine Zwangsabgabe von 20 Cent zusätzlich zum Pfand erheben wird, noch bevor es zu einer Evaluierung der Getränkeverpackung seitens der Regierung 2021 kommt?
Wir sehen derzeit keinen Anlass für eine Diskussion um eine Zwangsabgabe auf Einweggetränkeverpackungen. Der Bundesrat hat Anfang März Ergänzungen zum Verpackungsgesetz beschlossen, u.a. die Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Dosen und PET-Einwegflaschen. Diese Vorschläge haben im Vorfeld breite Zustimmung in der Getränkeindustrie und ihren Verbänden gefunden. Ebenso wird begrüßt, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, eine steuerliche Benachteiligung von Poolgebinden zu verhindern. Hinzu kommt die Etatposition von 400.000 Euro im Bundeshaushalt 2020 für ein Ökobilanzvorhaben. Details dazu sind noch nicht bekannt. In diesen Kontext passt keine Diskussion um Zwangsabgaben.
Welche Folgen würden daraus für die Genossenschaft Deutscher Brunnen entstehen, wenn plötzlich gezielt auf Mehrweg gesetzt werden soll? Wäre das organisatorisch zu schaffen?
Seit vergangenem Jahr setzen Verbraucher vermehrt auf Glas-Mehrweg. Wir haben die Aufgabe, dieses Wachstum im Glas-Mehrwegbereich zu managen wie auch der Entwicklung bei PET-Mehrweg entgegen zu wirken, wo unsere Mitgliedsbetriebe aufgrund des „Plastic-Bashings“ Rückgänge verzeichnen. Vor einigen Jahren sah es anders aus: Da haben wir erfolgreich einen Rückgang bei Glas-Mehrweg und ein Wachstum im PET-Mehrwegbereich für alle Beteiligten organisiert. Wir werden insofern auch künftige Herausforderungen meistern. Entscheidend ist, dass wir langfristig stabile politische Rahmenbedingungen haben und nicht von kurzfristigen, tagespolitisch motivierten Entscheidungen tangiert werden, die die Grundlage langfristig getroffener Investitionsentscheidungen in Frage stellen.
Wie ist der Gesetzgeber auf die gesetzliche Quote von 70/30 (MW/EW) gekommen und wie sinnvoll ist sie?
Die aktuelle Zielquote im Verpackungsgesetz war ein politischer Kompromiss. Zuvor gab es in der Verpackungsverordnung eine Zielquote von 80 Prozent. Entscheidend ist aus unserer Sicht auch hier: wir brauchen langfristig zuverlässige politische Rahmenbedingungen, an denen unsere Branche ihre Investitionsentscheidungen ausrichten kann.
Interview: Pierre Pfeiffer