Die ermäßigten Biersteuersätze nach § 2 Abs. 2 BierStG dienen dem Strukturerhalt einer mittelständischen Brauwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland und sollen einen Beitrag dazu leisten, die größenbedingten Wettbewerbsnachteile kleiner, unabhängiger Brauereien im Vergleich zu großen Braukonzernen zumindest teilweise auszugleichen. (Foto: Eigens/adobe.stock.com)
Die ermäßigten Biersteuersätze nach § 2 Abs. 2 BierStG dienen dem Strukturerhalt einer mittelständischen Brauwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland und sollen einen Beitrag dazu leisten, die größenbedingten Wettbewerbsnachteile kleiner, unabhängiger Brauereien im Vergleich zu großen Braukonzernen zumindest teilweise auszugleichen. (Foto: Eigens/adobe.stock.com)

Alte Biersteuermengenstaffel wieder reaktiviert

Die vor Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 geltende „alte Biersteuermengenstaffel“ wird nun dauerhaft wiederhergestellt. Zuvor hat der Deutsche Bundestag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines 8. Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen angenommen.

Damit wird einer fast zwei Jahrzehnte langen Forderung des Verbandes Private Brauereien entsprochen, wie die Organisation mitteilt.

„Seit fast 20 Jahren arbeiten wir als Vertreter der kleinen und mittelständischen Brauereien in ganz Deutschland auf die Wiederherstellung der ,alten Biersteuermengenstaffel‘ hin. Gerade im Hinblick auf die derzeitig schwierige Lage der Brauwirtschaft ist die Entfristung der ermäßigten Steuersätze im Rahmen der Biersteuermengenstaffel eine dringend notwendige Entlastung“, kommentiert Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbands Private Brauereien Deutschland, die Entscheidung.

Bereits im Mai 2022 hatte sich der Bundesrat mehrheitlich dafür ausgesprochen, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden erheblichen Belastungen der mittelständischen Brauwirtschaft die bis zum 31.12.2022 vorgenommene zeitweise Wiederherstellung der „alten Biersteuermengenstaffel“ zu entfristen und damit die vor Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 geltenden ermäßigten Biersteuersätze unbefristet weiter bzw. wieder gelten zu lassen. Der Bundesrat hob in diesem Zusammenhang ausdrücklich hervor, mit diesem Schritt könne auch die im Jahr 2003 vorgenommene überproportionale Anhebung der Steuersätze im Bereich der Biersteuermengenstaffel korrigiert werden. //pip

GZ 09/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Gleisanschluss

Industrie und Getränkefachgroßhandel nehmen die Schiene ins Visier. Dekarbonisierung und Personalmangel drängen zum Umdenken. 56 Organisationen haben zu Beginn des Jahres die „Charta für die Schiene“ unterschrieben. Die Zeit drängt, denn der Gesetzgeber verlangt bis 2030 eine CO2-Reduktion von 40 Prozent gegenüber 2018. Die Crux: eine marode Bahn.

Aktuelles Interview: Maximilian Huesch

Maximilian Huesch ist Logistikexperte, Beirat und geschäftsführender Partner bei Huesch & Partner. Im Interview mit der GZ macht der Profi deutlich, vor welchen Herausforderungen die Branche steht, den Verkehr aufzugleisen.

Gastkommentar: Marcus Vollmers

Marcus Vollmers ist Geschäftsführer der Get N GmbH & Co. KG in Langenhagen, einem bundesweiten Zusammenschluss regional marktführender Getränke-Fachgroßhandelsunternehmen. Im Gastkommentar erklärt der Geschäftsführer, welche Vorteile eine stärkere Nutzung des Schienenverkehrs in Bezug auf Nachhaltigkeit und Bewältigung des Fachkräftemangels bieten.