Die vor Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 geltende „alte Biersteuermengenstaffel“ wird nun dauerhaft wiederhergestellt. Zuvor hat der Deutsche Bundestag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines 8. Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen angenommen.
Damit wird einer fast zwei Jahrzehnte langen Forderung des Verbandes Private Brauereien entsprochen, wie die Organisation mitteilt.
„Seit fast 20 Jahren arbeiten wir als Vertreter der kleinen und mittelständischen Brauereien in ganz Deutschland auf die Wiederherstellung der ,alten Biersteuermengenstaffel‘ hin. Gerade im Hinblick auf die derzeitig schwierige Lage der Brauwirtschaft ist die Entfristung der ermäßigten Steuersätze im Rahmen der Biersteuermengenstaffel eine dringend notwendige Entlastung“, kommentiert Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbands Private Brauereien Deutschland, die Entscheidung.
Bereits im Mai 2022 hatte sich der Bundesrat mehrheitlich dafür ausgesprochen, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden erheblichen Belastungen der mittelständischen Brauwirtschaft die bis zum 31.12.2022 vorgenommene zeitweise Wiederherstellung der „alten Biersteuermengenstaffel“ zu entfristen und damit die vor Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 geltenden ermäßigten Biersteuersätze unbefristet weiter bzw. wieder gelten zu lassen. Der Bundesrat hob in diesem Zusammenhang ausdrücklich hervor, mit diesem Schritt könne auch die im Jahr 2003 vorgenommene überproportionale Anhebung der Steuersätze im Bereich der Biersteuermengenstaffel korrigiert werden. //pip