Der Gesetzgeber erweitert nun die Pfandpflicht auf sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Plastik sowie Getränkedosen. (Foto: Pixabay)
Der Gesetzgeber erweitert nun die Pfandpflicht auf sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Plastik sowie Getränkedosen. (Foto: Pixabay)

Bundestag beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Nachdem das Bundeskabinett Ende des vergangenen Jahres den Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) zur Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen hat, hat nun der Bundestag für die Novelle gestimmt.

In der Praxis heißt das für den Getränkeeinzelhandel: Ab 2022 ist ein Pfand auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen dann sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Die Gesetzesnovelle beendet die bisherigen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Bislang waren beispielsweise Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Künftig gilt grundsätzlich: Ist eine Getränkeflasche aus Einwegplastik, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen fallen weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024. Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden.

 

Auch neue Regelungen für den Gastronomiebereich

Auch gastronomische Betriebe entstehen aus der Novelle Konsequenzen: So müssen laut BMU Restaurants, Bistros und Cafés, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten, ab 2023 ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Diese Pflicht  gilt auch dann, wenn das Essen über Lieferdienste nach Hause gebracht wird. Die Novelle des Verpackungsgesetzes soll allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, Essen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen zu erhalten. Dabei gilt künftig: Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das gleiche Produkt in einer Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen.

Von der Pflicht ausgenommen sind lediglich kleine Verkaufsstellen wie zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Sie müssen ihren Kundinnen und Kunden aber ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter zu befüllen.

Quoten für 2025 und 2030

Um das Recycling von Plastikflaschen weiter zu steigern, müssen nach Angaben des BMU PET-Einweggetränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen. Ab 2030 wird sich diese Quote automatisch auf 30 Prozent erhöhen und dann sogar für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff gelten. Die Hersteller können dabei selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten, heißt es. 

Darüber hinaus enthält die Gesetzesnovelle zahlreiche Vorschriften, die den Vollzug des Verpackungsgesetzes verbessern sollen, insbesondere auch im Hinblick auf importierte Verpackungen. So müssen Betreiberinnen und Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister zukünftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an einem dualen System beteiligt haben. //pip

GZ 09/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Gleisanschluss

Industrie und Getränkefachgroßhandel nehmen die Schiene ins Visier. Dekarbonisierung und Personalmangel drängen zum Umdenken. 56 Organisationen haben zu Beginn des Jahres die „Charta für die Schiene“ unterschrieben. Die Zeit drängt, denn der Gesetzgeber verlangt bis 2030 eine CO2-Reduktion von 40 Prozent gegenüber 2018. Die Crux: eine marode Bahn.

Aktuelles Interview: Maximilian Huesch

Maximilian Huesch ist Logistikexperte, Beirat und geschäftsführender Partner bei Huesch & Partner. Im Interview mit der GZ macht der Profi deutlich, vor welchen Herausforderungen die Branche steht, den Verkehr aufzugleisen.

Gastkommentar: Marcus Vollmers

Marcus Vollmers ist Geschäftsführer der Get N GmbH & Co. KG in Langenhagen, einem bundesweiten Zusammenschluss regional marktführender Getränke-Fachgroßhandelsunternehmen. Im Gastkommentar erklärt der Geschäftsführer, welche Vorteile eine stärkere Nutzung des Schienenverkehrs in Bezug auf Nachhaltigkeit und Bewältigung des Fachkräftemangels bieten.