Die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung soll dafür sorgen, dass ab 3. Juli 2024 künftig alle Verschlüsse und Deckel mit dem Getränkebehälter verbunden sein müssen. (Foto: Pixabay)
Die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung soll dafür sorgen, dass ab 3. Juli 2024 künftig alle Verschlüsse und Deckel mit dem Getränkebehälter verbunden sein müssen. (Foto: Pixabay)

Pflicht: Warnhinweis auf Artikel aus Einwegkunststoff

Die Bundesregierung beschließt die Pflicht zur Kennzeichnung von Artikeln aus Einwegkunststoff. Des Weiteren wurde beschlossen, dass Verschlüsse und Deckel von Getränkebehältern aus Kunststoff ab dem 3. Juli 2024 fest mit dem Getränkebehälter verbunden sein müssen.

Bundeskabinett beschließt Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung

Viele Einwegplastik-Produkte werden nach Angaben des  Bundesumweltministeriums (BMU) ab Juli 2021 in der EU verboten sein. Einige weitere, die derzeit nicht verboten werden können, sollen künftig ein spezielles Label tragen, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt. Das Bundeskabinett hat dazu die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung beschlossen. Sie will eigenen Aussage zufolge "Bürgerinnen und Bürger mit klar erkennbaren Labels für den bewussten Umgang mit Plastik sensibilisieren".

Die neuen Warnhinweise sollen ab 3. Juli 2021 deutlich erkennbar ins Layout der Verpackungen von kunststoffhaltigen Produkten fest integriert sein. "Hersteller kunststoffhaltiger Artikel dürfen ab Juli keine ungekennzeichneten Produkte mehr in Verkehr bringen", heißt es in einem Positionspapier. Die Kennzeichnung bestehe aus einem Piktogramm und einem Text zur Kennzeichnung der jeweiligen Produktkategorie.

Einweggetränkebecher und andere Plastikartikel machen den Anfang

Den Anfang sollen Einweggetränkebecher, Hygieneprodukte, wie Binden, Tampons und Tamponapplikatoren sowie Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern oder kunststoffhaltige Filter zur Verwendung in Tabakprodukte machen. Weitere Produkte könnten später in die Verordnung aufgenommen werden, heißt es. Ein EU-weites Verbot komme für diese Produkte bislang nicht in Frage, weil es für sie derzeit keine ökologisch sinnvolleren Alternativen gebe. Die Europäische Union habe jedoch angekündigt, die Richtlinie bis 2027 zu evaluieren und gegebenenfalls zu überarbeiten. Es werde laut BMU erwartet, dass durch "Innovation und Produktentwicklung", weitere sinnvolle Alternativen auf den Markt kommen werden. Im Rahmen der Evaluierung werde daher auch eine Ausweitung der Verbote geprüft.

Übergangsfrist für Hersteller geplant

Bis 3. Juli 2022 gelte laut BMU für die Hersteller eine Übergangsfrist, in der sie vorübergehend an ihren Produkten nicht ablösbare Aufkleber anbringen können. So könnten bereits hergestellte aber noch nicht vom Hersteller abgegebene Produkte ohne großen Aufwand gekennzeichnet werden. Ein Abverkauf nicht gekennzeichneter Produkte durch die Händler bleibe nach Angaben des BMU auch nach dem Termin möglich. Damit soll verhindert werden, dass gebrauchstaugliche Ware sinnlos vernichtet werden muss. Da die Produkte EU-weit zu kennzeichnen seien und der Import von ungekennzeichneten Produkten aus Nicht-EU-Ländern künftig verboten werde, soll sichergestellt werden, dass nicht gekennzeichnete Produkte nach und nach vom Markt verschwinden.

Verschlüsse und Deckel müssen mit dem Gebinde verbunden sein

Darüber hinaus lege die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung fest, dass Verschlüsse und Deckel von Getränkebehältern aus Kunststoff ab dem 3. Juli 2024 fest mit dem Getränkebehälter verbunden sein müssen. Diese neue Regel soll verhindern, dass die abgetrennten Verschlüsse und Deckel in der Umwelt landen.

Nach dem Beschluss im Kabinett muss die Verordnung den Bundestag passieren, und der Bundesrat muss zustimmen. Die Regelungen sollen am 3. Juli 2021 gemeinsam mit dem Einwegplastikverbot europaweit in Kraft treten. //pip

GZ 06/24

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