Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Kommission aufgefordert, bis zum Herbst dieses Jahres zu überprüfen, warum Kunden im Grenzraum Dänemark weder deutsches noch dänisches Pfand zahlen müssen.
Sogenannte "Bordershops" müssen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bei ausländischen Kunden keinen Pfand erheben. Die Käufer zahlen am Ende also weder deutsches noch dänisches Pfand. Ob das nach EU-Recht zulässig ist, muss die EU-Kommission auf Geheiß des Europäischen Gerichtshofes nun erneut prüfen. Dieser hat eine vorherige Entscheidung der EU-Kommission für nichtig erklärt.
Die Regelung funktionierte bislang wie folgt: Kunden müssen eine Ausfuhrerklärung ausfüllen. Darin verpflichten sie sich, die Getränke nicht in Deutschland zu konsumieren, sie aber hinterher ordentlich zu entsorgen. Der dänische Wirtschaftsverband Dansk Erhverv beschwerte sich bei der EU-Kommission, dass die deutschen Händler durch die Ausnahmeregelung die strengen Pfandregeln vernachlässigen würden und sahen darin eine unerlaubte Beihilfe. Die Kommission hatte die Ausnahmeregelungen zum Dosenpfand daraufhin untersucht, war aber zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht gegen EU-Recht verstoßen. Gegen diese Entscheidung hatte der Verband vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt - und nun gewonnen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wertet das gestrige Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zum pfandfreien Verkauf von jährlich mehr als einer halben Milliarde Getränkedosen in schleswig-holsteinischen Grenzshops als einen Erfolg bei ihrem jahrelangen Einsatz gegen die Umweltvermüllung mit Dosenschrott. Mit dem Urteil des EU-Gerichts stehe fest, dass die Nichterhebung des Einwegpfandes in Schleswig-Holstein nicht nur gegen das deutsche Verpackungsgesetz verstoße, sondern auch eine unzulässige Beihilfe darstelle. //pip