Nachdem die OIV Kodex der oenologischen Praxis im Jahr 2020 entsprechend geändert hatte, ist die EU dem gefolgt, und hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/68 die Anwendung von Carboxymethylcellulose (Cellulosegummi, CMC) zur Weinsteinstabilisierung auch für Roséwein zugelassen. Die im Oktober 2021 verabschiedeten Verordnung ist am 19. Januar 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und damit am 8. Februar in Kraft getreten.