»Oben ohne« soll möglich werden

Zwar halten sich nicht alle Erzeuger daran, aber für Schaumweine ist – neben der Verwendung eines pilzförmigen Stopfens – auch eine Ummantelung des Stopfens und des Flaschenhalses mit einer Kapsel vorgeschrieben. Diese Pflicht zur Kapsel soll nun entfallen, plant die EU-Kommission. Im Entwurf der Delegierten Verordnung, mit der auch die Nährwert-Angaben geregelt werden sollen, ist auch eine Änderung der Kapselpflicht für Schaumweine vorgesehen. Der Entwurf beinhaltet zweierlei: Zum einen soll die Nutzung der Folie für sämtliche Schaumweinerzeugnisse den Erzeugern freigestellt werden, wobei der Rest der Schaumweinausstattung (pilzförmiger Stopfen mit Haltevorrichtung, gegebenenfalls mit einem Plättchen) obligatorisch bleiben soll. Die Produktspezifikationen für geschützte Ursprungsbezeichnungen oder geschützte geografische Angaben sollen hiervon jedoch Ausnahmen vorsehen und die Verwendung der Folie entweder verpflichtend anordnen, vollständig verbieten oder, wie die Regelung es vorsieht, fakultativ lassen können. Die Entscheidung für oder gegen eine Kapsel bei ihren Schaumweinerzeugnissen mit geografischer Angabe liegt daher wohl in Zukunft bei den Erzeugern bzw. den Schutzgemeinschaften.

Schlagworte

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen