Umstrukturierung: Antragsverfahren für 2023 läuft

Seit Montag, den 2. Januar 2023, können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 gestellt werden, teilt das Weinbauministerium Rheinland-Pfalz (MWVLW) mit.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben.
Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2023. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2023.
Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet eine Chance, Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten. Für aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen sowie in Handarbeitsmauersteillagen lediglich 5 Ar.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.
Für Pflanzungen ab 2023 werden die Maßnahmen »Anpassung der Zeilenbreite« für die Anbaugebiete Ahr, Mittelrhein und Mosel sowie »Pflanzung von ›Halb- oder Hochstammreben‹« in allen Anbaugebieten neu eingeführt. Die Antragstellung Teil 2 muss in der entsprechenden Maßnahme erfolgen, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde.
Die Fertigstellung der Pflanzung und der Unterstützungsvorrichtung muss spätestens zum 30. Juni 2023 (einzige Frist) erfolgt sein. Später gemeldete und fertiggestellte Vorhaben können nicht gefördert werden.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden oder über Antragsformulare auf den Seiten des MWVLW (mwvlw.rlp.de).

 

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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