Wird ein ASP-krankes Wildschwein im bzw. um den Weinberg gefunden, darf die Fläche nicht mehr betreten oder befahren werden (Foto: Theresa_Rohrbach)
Wird ein ASP-krankes Wildschwein im bzw. um den Weinberg gefunden, darf die Fläche nicht mehr betreten oder befahren werden (Foto: Theresa_Rohrbach)

Schweine-Seuche bedroht östliche Weinanbaugebiete

Die Afrikanische Schweinepest (ASP), die sich im Herbst letzten Jahres anfing in Deutschland auszubreiten, betrifft auch die Winzer der östlichen Weinbaugebiete. Immer mehr Weingüter in Brandenburg und Sachsen sehen sich von der Seuche bedroht. So auch das Weingut Patke aus Brandenburg (vgl. drei Fragen an ddw3).

Am 10. September 2020 wurde der erste Fall von ASP bei einem Wildschwein bestätigt. Mittlerweile sind über 530 Fälle von ASP bei Wildschweinen in Brandenburg und 18 in Sachsen amtlich bestätigt. Der Vollzug, des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung, obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die ASP wird sehr leicht über Körperflüssigkeiten von Wildschein zu Wildschwein übertragen.

Problem im Weinberg

Wird ein ASP-krankes Wildschwein in einem Weinberg oder dessen Umgebung gefunden, ist es dem Eigentümer nicht mehr erlaubt, diese Flächen im Sperrgebiet zu betreten oder zu befahren. Für Winzer entstehen dadurch gerade während der Lese und der Pflanzenschutzsaison erhebliche Einschränkungen bis hin zum Ernteausfall. Wer für die Schäden aufkommt und ob die Versicherungen greifen, erfahren Sie in einer der nächsten Ausgaben des ddw. Durch eine vom BMEL erlassene »Dringlichkeitsverordnung«, wurde bereits im vergangenen Jahr geregelt, dass Wildschweine in den ASP-Gebieten als Ausnahme bis auf einen Bestand »0« geschossen werden dürfen. Das heißt, die Länder können den vollständigen Abschuss in den ASP-Gebieten zulassen.

Zum Hintergrund

Für den Menschen ist die ASP ungefährlich. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilt, wurde gerade erst ein erneuter Fall der ASP in Sachsen bestätigt. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – habe die Tierseuche in der entsprechenden Probe am 22. Januar nachgewiesen. Der Fundort liegt im Landkreis Görlitz (Rothenburg) und damit außerhalb des bisher definierten gefährdeten Gebietes, aber innerhalb der bestehenden Pufferzone um das aktuelle Seuchengeschehen. Das Land Sachsen muss die bestehenden Schutzzonen und Schutzmaßnahmen jetzt entsprechend anpassen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Bundesministerin Klöckner appelliert an die Bundesländer, die Hausschweinbestände zu schützen. Bislang seien die Hausschweinbestände in Deutschland jedoch nach wie vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. (jk)

Schlagworte

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen