Bis zum 16. Juli können in Rheinland-Pfalz Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und zur Förderung des Ökologischen Landbaus gestellt werden. Das gab das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium bekannt.
Der Übergang in die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik steht bevor, daher werden Neuanträge für Neueinsteiger mit einem Verpflichtungszeitraum von zwei Jahren angeboten. Auslaufende Altverpflichtungen könnten für ein Jahr verlängert werden.
Über das Programm »EULLa« (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden insgesamt 16 Teilmaßnahmen einschließlich des ökologische Landbau und von fünf Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert.
EULLa-Förderanträge können unter anderem gestellt werden für
- Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,
- Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
- Anlage von Gewässerrandstreifen,
- Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
- Alternative Pflanzenschutzverfahren,
- Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
- Vertragsnaturschutz Weinberg.
Für die zehn landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) steht für Neuanträge ein Finanzplafond von 6,5 Mio. Euro bereit. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens 1 Mio. Euro und für den ökologischen Landbau 3 Mio. Euro für Neueinsteiger vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen festgelegte fachliche Auswahlkriterien.
Informationen zu dem Programm gibt es unter: www.eler-eulle.rlp.de und www.agrarumwelt.rlp.de