Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) kritisieren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, laut dem in Bremen, Hamburg sowie Freiburg im Breisgau örtliche Übernachtungssteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar sind. „Wir sind maßlos enttäuscht über diese Entscheidung, auf die wir über sechs Jahre gewartet haben. Leider wurden dem kommunalen Steuerfindungsrecht keine Grenzen gesetzt. Es bedeutet nach den massiven Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie einen weiteren herben Schlag für die Branche“, urteilen die Verbände.
Die Entscheidung treffe die Branche zum ungünstigsten Zeitpunkt, da sich der Umsatzrückgang für die Beherbergungsbetriebe im 1.Quartal 2022 im Vergleich zu dem Vorkrisenjahr 2019 auf -39,7 Prozent belaufe. In 2020 habe die Hotellerie durch die harten Corona-Maßnahmen einen Verlust von -45,7 Prozent, in 2021 von -44,8 Prozent verzeichnet.
„Wir appellieren an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen und die Hoteliers und Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren. Die Beherbergungsbetriebe sind wichtige Leistungsträger vor Ort, sie schaffen Arbeitsplätze und machen unsere Innenstädte lebenswert. Jede Stadt muss ein vitales Interesse daran haben, dass sich die Betriebe und Innenstädte von der Pandemie erholen. Da ist es absolut kontraproduktiv in Zeiten hoher Inflation und explodierender Energiepreise jetzt über neue Belastungen der Hotels und ihrer Gäste nachzudenken“, mahnen Dehoga und IHA.
Beide Verbände haben jahrelang gegen die Erhebung von Bettensteuern bei privaten und beruflich bedingten Übernachtungen gekämpft und drei Verfassungsbeschwerden betroffener Hoteliers begleitet und unterstützt. // Dehoga /chs