Wende im Verfahren gegen das sogenannte Bierkartell. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern das Verfahren gegen die Brauerei Carlsberg wegen Verjährung eingestellt. Carlsberg und der ehemalige Vorstandschef Wolfgang Burgard hatten gegen die Bußgelder des Bundeskartellamts Einspruch erhoben. Beide, Carlsberg und Burgard, gehen nun straffrei aus.
Der Staatsanwalt forderte zuletzt ein Bußgeld von 250 Mio. Euro. Das entsprach einer Vervierfachung der ursprünglichen Kartellbuße von 62 Mio. Euro. Auch Ex-Carlsberg-Chef Burgard sollte zahlen: nämlich 300.000 Euro.
Stellungnahme von Carlsberg:
Christian Horstkotte, Verteidiger von Carlsberg Deutschland Holding GmbH, bestätigt: "Das Gericht hat bestätigt, dass Carlsberg an keiner Preisabsprache beteiligt war. Ein
langwieriger Prozess ist damit nun zu einem guten Ende gekommen. Unsere Mandantin
nimmt das Ergebnis mit Befriedigung zur Kenntnis. Es erlaubt ihr, mit aller Kraft nach
vorne zu schauen und das Geschäft in Deutschland uneingeschränkt fortzuführen, um
die Bedürfnisse ihrer Kunden und Konsumenten bestmöglich zu bedienen."
Wie Oberstaatsanwalt Dr. Daniel Vollmert, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, der GETRÄNKE ZEITUNG mitteilte, werde derzeit geprüft, ob man Rechtsmittel gegen das Einstellungsurteil einlege.