Die warme Witterung lässt die Säurewerte rapide sinken
Die warme Witterung lässt die Säurewerte rapide sinken

Säuerung zugelassen

Die Landwirtschafts­minister der beiden wichtigsten weinbautreibenden deutschen Bundesländer, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, haben rechtzeitig vor Lesebeginn die Säuerung von Trauben, Most, teilweise gegorenem Traubenmost, Jungwein und Wein zugelassen. Die Tatsache, dass die bisherige Vegetationsperiode von durchgängig erhöhten Temperaturen geprägt war, führt zu einer deutlich verfrühten Traubenreife mit hohen pH-Werten und niedrigen Säurewerten. In Rheinland-Pfalz lägen die durchschnittlichen Säuregehalte bis zu 8,0 g/L unter dem langjährigen Mittel. Üblicherweise ist die Säuerung in den nördlichen Anbaugebieten Europas nicht zugelassen, bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen können die Länder jedoch Sonderregelungen beschließen. Trauben, Most und Jungweinen dürfen bis zu 1,5 g/L Säure, berechnet als Weinsäure, zugeführt werden. Bei fertigem Wein liegt die Obergrenze bei 2,5 g/L. Es gilt außerdem zu beachten, dass sich Säuerung und Anreicherung sowie Säuerung und Entsäuerung ein und desselben Produktes (z.B. Most) ausschließen. Eine Säuerung darf nur in der Weinbauzone bzw. dem Betriebe erfolgen, in dem die Weinbereitung stattgefunden hat. Eine Voranmeldung der Maßnahme ist erforderlich. -hk-

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen