Die Firma Belchim erreichte für das Mittel Beloukha® die reguläre Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 im Weinbau zum Entfernen der Stockaustriebe in Junganlagen (bis 4. Standjahr). Das Mittel enthält den Wirkstoff Pelargonsäure. Diese Fettsäure zerstört die Kutikula grüner Pflanzenteile und erhöht so die Durchlässigkeit der Wachsschicht. Dies führt bereits nach kurzer Zeit zum Austrocknen der getroffenen Pflanzenteile. Der Wirkstoff dringt nicht in die Pflanze ein und wird auch nicht über verholzte Pflanzenteile aufgenommen. Die Pelargonsäure wird aus pflanzlichen Ölen (Raps und Sonnenblume) gewonnen. Der Wirkstoff wird schnell und rückstandsfrei abgebaut.
Mit Beloukha® steht den Winzern, laut Herstellerangaben, ein zukunftsweisendes Herbizid zur Verfügung, das den Forderungen an nachhaltige Lösungen entspricht. Es kann zwei Mal pro Saison im Abstand von mindestens 14 Tagen eingesetzt werden. -hk-