Kern- und Rahmenbereich des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal frei von Windenergieanlagen

Im UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal ist nicht nur die Kernzone von Windenergieanlagen frei zu halten, sondern dies soll ebenso für den Rahmenbereich gelten. Das hat der Ministerrat beschlossen.

Um neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und dem Klimaschutz auch den Schutz des UNESCO-Welterbes angemessen zu berücksichtigen, soll der Ausschluss der Windenergienutzung im Rahmenbereich des UNESCO-Welterbegebietes durch entsprechende Zielfestlegungen in den Regionalplänen Mittelrhein-Westerwald und Rheinhessen-Nahe verankert werden. Diese Empfehlung wird den Planungsgemeinschaften übermittelt. Ministerin Eveline Lemke, zuständig für die Landesplanung: „Vor dem Hintergrund der entsprechenden Regelungen in der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms LEP IV wird dies bei der Genehmigung der Regionalpläne eine wichtige Rolle spielen.“

„Das Obere Mittelrheintal ist eine von wenigen Kulturlandschaften, die die UNESCO als Weltkulturerbe anerkannt hat. Dies bringt der Region viele Vorteile, aber auch die Aufgabe mit sich, den einzigartigen universellen Wert des Welterbes zu schützen. Dieser Aufgabe trägt der Beschluss des Ministerrates Rechnung“, so der rheinland-pfälzische Welterbebeauftragte, Kulturstaatssekretär Walter Schumacher.

Ebenfalls beschlossen hat der Ministerrat, dass die Kern- und Pflegezonen des Naturparks und Biosphärenreservats Pfälzerwald von einer Windenergienutzung strikt auszuschließen sind.

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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