Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan

Exportabkommen erreicht

Durch den Abbau von Zöllen und verbessertem Herkunftsschutz könnte das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan neuen Schwung in den deutschen Weinexport bringen. Im Juli erzielten die Verhandlungspartner auf ihrem EU-Japan-Gipfel eine politische Einigung, mit der die Weinbranche durchaus zufrieden sein kann.

Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit Japan begannen bereits im November 2012. Mit der politischen Einigung im Juli wurde ein großer Schritt gemacht, auch wenn noch nicht alle Teile ausgehandelt wurden und aufgrund der notwendigen Zustimmung durch die Mitgliedstaaten nicht davon ausgegangen wird, dass das Abkommen vor Anfang 2019 in Kraft tritt. Für den Weinsektor sind insbesondere die Regelungen zu Zollschranken von Interesse. Für Still- und Schaumweine sowie aromatisierte Weinerzeugnisse sollen diese komplett abgebaut werden.

Des Weiteren wird Japan schrittweise innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens 28 oenologische Verfahren (Zusatzstoffe und technische Hilfsstoffe betreffend) anerkennen. Insgesamt sollen 139 europäische geschützte Herkunftsbezeichnungen aus dem Bereich Wein und Spirituosen von Japan anerkannt werden. Dadurch soll der Herkunftsschutz erheblich verbessert werden. Auf der Liste der anzuerkennenden geschützten Herkunftsbezeichnungen, die aktuell noch durch das japanische Genehmigungsverfahren läuft, sind auch fünf deutsche Weinbaugebiete (Mosel, Rheingau, Rheinhessen, Mittelrhein und Franken) vorgesehen. Schon heute ist das Land ein wichtiger Markt für deutsche Weinexporteure (Rang 9). Im Jahr 2016 exportierte Deutschland Wein im Gesamtwert von zehn Millionen Euro nach Japan. (Sc)

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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