Über das BMEL wurde bei der EU-Kommission beantragt, die Anreicherungsgrenzen des Jahrgangs 2016 in den Anbaugebieten Baden und Württemberg für Weine aus roten Rebsorten ausnahmsweise um jeweils 0,5 % Vol. zu erhöhen.
Das formale EU-Gesetzgebungsverfahren zur Anhebung der Grenzwerte für die Anreicherung von Weinen aus roten Rebsorten des Jahrgangs 2016 ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Da bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung die alte Rechtslage weiterbesteht, sind Maßnahmen im Vorgriff auf die zukünftige Regelung zunächst rechtswidrig.
Falls baden-württembergische Weinbaubetriebe aus technologischen Gründen die erhöhte Anreicherungsspanne bereits vor der formalrechtlichen Zulassung anwenden, wird dies von den Behörden im Vorgriff auf die künftige EU-Regelung geduldet.