Bayerische Fahne
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Bayern fördert Umstellung von Rebflächen

Bayern fördert Umstellung von Rebflächen – Anträge jetzt stellen

Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) teilt mit, dass die Antragsfrist für das »Bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus Teil A« dieses Jahr am 30. September 2017 endet. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, verschiebt sich laut Auskunft der LWG das Ende der Antragsfrist dieses Jahr auf den 2. Oktober.

Gefördert werden strukturelle Veränderungen der Weinbergsfläche, aktuell etwa Umstrukturierung der Zeilenbreite, Sortenumstellung und auch Tropfbewässerung. Die LWG weist darauf hin, dass die beantragten Flächen für alle Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung bestockt sein müssen. Zudem dürfe mit den entsprechenden Maßnahmen erst dann begonnen werden, wenn dem Antragsteller eine Zustimmung der LWG zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliege.

Die Antragsunterlagen sind unter www.lwg.bayern.de abrufbar. Steht kein Internetzugang zur Verfügung, können die Antragsunterlagen telefonisch oder per Post bei der LWG angefordert werden.

Aufgrund des sehr kurzen Antragszeitraums empfiehlt die LWG, sich bei Fragen und Unklarheiten mit den zuständigen LWG-Mitarbeitern vorab zu besprechen. Für Auskünfte stehen Inge Schömig (0931/9801-214) und Peter Wolter (0931/9801-215) zur Verfügung.

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

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Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

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