Ab Januar 2022 unterliegen auch Fruchtsäfte und -nektare der Pfandpflicht. Für die neue Produktrange Cool Collection führt Valensina das Pfandlogo bereits im Spätsommer dieses Jahres ein.
Im Zuge der Novelle des Verpackungsgesetzes hat die Bundesregierung kürzlich zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt und fast alle bisher geltenden Ausnahmen der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen gestrichen. Ab dem Jahr 2022 unterliegen somit auch Fruchtsäfte und -nektare der Pfandpflicht, wobei den Herstellern eine Karenzzeit bis Ende Juni 2022 eingeräumt wurde. Fruchtsäfte und -nektare, die bereits vor dem 1. Januar 2022 in den Handel kommen, dürfen noch bis Juli ohne Pfanderhebung verkauft werden, heißt es.
Valensina plant dennoch, ihre neue Produktrange Cool Collection, die im Spätsommer dieses Jahres auf den Markt kommen soll, bereits mit dem Pfandlogo zu launchen. Dazu Marketingleiter Olaf Jark: „Wir waren von Beginn der Diskussion an stets Befürworter der ausgeweiteten Pfandpflicht und haben uns im Schulterschluss mit der Branche dafür eingesetzt. Wir werden die gesetzlichen Zeiträume nicht bis zum Schluss der eingeräumten Karenzzeit ausreizen, sondern wollen gleich in das von uns befürwortete Pfandsystem einsteigen. Damit setzen wir als einer der ersten ein klares Zeichen.“
Jark ist der Ansicht, dass die Unternehmen die Verbraucher über die neue Situation und Möglichkeiten informieren müssen, Verpackungsmüll zu reduzieren, indem unter anderem Flaschen wertbringend in den Verarbeitungskreislauf zurückgebracht werden können. Valensina wolle Verbraucher für die Thematik sensibilisieren und sie ermutigen, beim Kauf von Fruchtsäften und -nektaren auf das Pfandlogo auf der Flasche zu achten und damit ein Teil der Bottle-to-bottle-Bewegung zu sein. // lg