Die »Grüne Lese« kann bis 15. Oktober 2022 mit höheren EU-Beiträgen gefördert werden
Die »Grüne Lese« kann bis 15. Oktober 2022 mit höheren EU-Beiträgen gefördert werden

Zusätzliche Unterstützung für Weinsektor

Die EU-Kommission hat am 6. Oktober weitere Unterstützungsmaßnahmen für den Weinsektor beschlossen. Agrarkommissar Janusz Wojciechowski nannte neben der COVID-19-Pandemie als Faktoren auch Frühjahrsfröste, Überschwemmungen und Hitzewellen, die die Branche vor besonders große Herausforderungen stellen. Daher seien weitere Unterstützungsmaßnahmen für die Branche dringend angezeigt.

Durch die verabschiedeten Maßnahmen für den Weinsektor werden Risikomanagementinstrumente wie Ernteversicherungen und Fonds auf Gegenseitigkeit stärker gefördert und die bereits bestehenden Flexibilitätsregelungen bis zum 15. Oktober 2022 verlängert.

Beschlossen wurde, dass die EU-Länder ihre nationalen Stützungsprogramme auch weiterhin jederzeit ändern können. Dies war bisher nur zweimal jährlich möglich und zwar zum 1. März und zum 30. Juni jeden Jahres. Verlängert bis zum 15. Oktober 2022 wurde die Möglichkeit, für Absatzförderungs- und Informationsmaßnahmen, Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, grüne Weinlese und Investitionen einen höheren Beitrag aus dem EU-Haushalt zu gewähren. Ebenfalls bis 15. Oktober 2022 verlängert wurden die für Maßnahmen im Rahmen des Weinprogramms gewährten Flexibilitätsregelungen.

Des Weiteren beschloss die EU-Kommission höhere Zuschüsse der EU für Risikomanagementinstrumente. Bis 15. Oktober 2022 wird der Beitrag der EU zur Ernteversicherung von 70 auf 80 Prozent erhöht und der EU-Beitrag zu den Kosten für die Einrichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit wurde verdoppelt, auf nun 20 Prozent im ersten Jahr, 16 Prozent im zweiten jahr und 8 Prozent im dritten Jahr der Durchführung. (dwv)

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

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und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

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