Handy statt Schreibmaschine: In Zukunft soll auch die Verwaltung des Weinbaubereichs volldigital werden
Handy statt Schreibmaschine: In Zukunft soll auch die Verwaltung des Weinbaubereichs volldigital werden

Wein-Begleitpapiere ab Dezember online

Die Zeit wird knapp: Bis Ende diesen Jahres sollten bundesweit alle Verwaltungsdienstleistungen digital angeboten werden. Im Zuge einer föderalen Aufteilung von Verwaltungsbereichen hat Rheinland-Pfalz bundesweit federführend die Entwicklung der Plattform für den Bereich Weinbau übernommen. Hieran können sich nach Angaben des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums weitere Bundesländer im Rahmen einer sogenannten »EfA-Allianz« (EfA = Einer für alle) anschließen.
Geplant sind im Rahmen dieses »Online-Dienst Weinbau« acht Module: Weinbegleitdokument, Meldung oenologischer Verfahren, Meldung der Wein- und Traubenmostbestände, Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung, Meldung von Rodung und Pflanzung, Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung, amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein sowie die Genehmigung der Wiederbepflanzung.
Nach Angaben des Ministeriums wird als erstes die Leistung »Elektronisches Weinbegleitdokument-Verfahren«, kurz »eWeinBV« realisiert. Anhand der aktuellen Vorgaben der EU sollen Begleitdokumente automatisch digital erstellt werden können. In einer Übergangsphase sollen digitale und analoge (unverändertes Papier) Begleitdokumente nebeneinander verwendet werden können. Der offizielle Start des »eWeinBV« ist für Mitte bis Ende Dezember vorgesehen. Nach Auskunft des Ministeriums haben sich dem »eWeinBV« alle anderen Bundesländer angeschlossen, bei anderen Leistungen gebe es Teilallianzen. Diese, wie etwa die jährlich abzugebende Traubenerntemeldung, würden parallel konzipiert und im Laufe des Jahrs 2023 nach und nach freigeschaltet.
Der »Online-Dienst Weinbau« werde sowohl für alle im Kontext Weinbau agierenden Betriebe, als auch für die zuständigen Behörden nutzbar sein, teilt das Ministerium auf Anfrage mit. Vor dem eigentlichen Start werde es eine Testphase geben, für die einige Betriebe angesprochen werden sollen.
Der Zugang zum »Online-Dienst Weinbau« werde über ein eigenes, bundesweit verfügbares Portal möglich sein. Aufgrund der Vorgaben des OZG, so das Ministerium, erfordere der Zugang eine vorherige Registrierung beim bundesweit einheitlichen Portal »Mein Unternehmenskonto«. Ein Unternehmenskonto besteht automatisch, sobald ein Unternehmen über ein ELSTER-Organisationszertifikat verfügt. Hat ein Unternehmen noch kein ELSTER-Organisationszertifikat, kann es über mein-unternehmenskonto.de beim Elster-Portal angefordert werden. Kern des Unternehmenskontos ist ein E-Mail-Postfach, an das alle Mitteilungen und Bescheide angeschlossener Behörden gesendet werden. Der Zugang zu Anträgen und Online-Diensten erfolgt über die Portale des Bundes (verwaltung.bund.de), der Länder und über Fachportale.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 sieht vor, dass Bund und Länder spätestens bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten. Das Portal des Bundes ist unter verwaltung.bund.de erreichbar, allerdings bisher nur in einer »Basisversion«. Ziel ist es, dass über dieses Portal auf alle digitalen Verwaltungsdienstleistungen des Bundes, der Länder und der Kommunen zugegriffen werden kann. Bisher sind aber nur wenige Länder und Kommunen über dieses Portal verlinkt. Um das Portal zu nutzen, ist eine Registrierung notwendig, wobei es – je nach Verwaltungsfall – verschiedene Stufen der Identifikationsüberprüfung gibt.

Schlagworte

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

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