Der abzuführende Umsatzsteuersatz für pauschalierende Betriebe soll steigen
Der abzuführende Umsatzsteuersatz für pauschalierende Betriebe soll steigen

Pauschale soll gesenkt werden

Meldungen der Nachrichtenagentur AgraEurope zufolge plant die Bundesregierung, den Vorsteuersatz für die Pauschalierung nach § 24 Umsatzsteuergesetz um 1,1 Prozentpunkte von 10,7 auf 9,6 Prozent zu senken. Damit würde die abzuführende Umsatzsteuer steigen.

In einem Schreiben an die Mitglieder der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner habe sie festgestellt, dass die Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte im Zeitraum 2017 bis 2019 bei nur 9,6 % gelegen habe, während das Umsatzsteuergesetz derzeit noch einen Satz von 10,7 % vorsehe. Daher sei es zwingend erforderlich, den Durchschnittssatz anzupassen, heißt es in dem Schreiben weiter.

Dem Vorstoß der Ministerin geht ein jahrelanger Streit zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission um die Umsatzsteuerpauschale voraus. Brüssel wertet die Pauschalierung als versteckte Beihilfe, die deutschen Landwirten im europäischen Wettbewerb einen Vorteil verschaffe. (AgE)

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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