Ein GAP-Streitpunkt: Sollen Umweltleistungen, wie Blühstreifen, honoriert werden?
Ein GAP-Streitpunkt: Sollen Umweltleistungen, wie Blühstreifen, honoriert werden?

GAP: Weiter Uneinigigkeit

Das letzte Abstimmungstreffen Ende Mai zwischen EU-Kommission, -Parlament und -Rat, der so genannte Trilog, endete ohne Einigung. Die drei beteiligten Institutionen werfen sich gegenseitig vor, nicht kompromissbereit zu sein. Dabei geht es vor allem um die so genannten »Eco-Schemes«. Geplant ist, dass für diese freiwilligen Leistungen der Betriebe »für Klima und Umwelt« für den Zeitraum 2022 bis 2027 25 Prozent der den Mitgliedsstaaten zugewiesenen Mittel für Direkthilfen reserviert sind. In Deutschland sind sieben Eco-Schemes geplant. Von diesen kämen für reine Weinbaubetriebe nur zwei in Frage: die Anlage von Blühstreifen und -flächen und der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel.
Da die zugewiesenen Direktzahlungsmittel noch um die Mittel für die Umverteilungsunterstützung und Zuweisungen an die »2. Säule« gekürzt werden, vermindert sich im Endeffekt die allgemeine »Einkommensgrundstützung« pro Hektar.
Anscheinend haben einige Mitgliedstaaten die Befürchtung, dass die für Eco-Schemes vorgesehenen Mittel anfangs nicht ausgeschöpft werden und dann verfallen. Deshalb möchte der Ministerrat für den Zeitraum bis 2027 eine »Lernphase« mit einer Mindestuntergrenze der Mittel für Eco-Schemes von nur 18 Prozent, was nach Angaben der Nachrichtenagentur AgE sowohl Kommission als auch Parlament ablehnen.
Eine andere Front gibt es beim Thema »Einkommenswirksamkeit«. Rat und Parlament plädieren für eine Art »Entlohnung« für die freiwilligen Umweltleistungen der Betriebe, was von der EU-Kommission, mit Verweis auf die Regularien der Welthandelsorganisation WTO, abgelehnt wird.
Uneinig soll man sich auch noch in der Finanzierung der so genannten »Umverteilugsunterstützung« für kleinere Betriebe sein; das Parlament fordert 12 Prozent des Direktzahlungsetats (wie in Deutschland geplant), der EU-Rat beharrt nach AgE auf 10 Prozent. Alternativ werde noch eine Kappung diskutiert, bei der ein Unternehmen pro Jahr maximal 100.000 Euro erhalte.
Ein weiterer Knackpunkt neben dem Geld sind nach Angaben von AgE noch die Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in »gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand« (GLÖZ), hier seien Differenzen »noch nicht ausgeräumt.«
Bei der Forderung des EU-Parlaments nach einer sozialen Komponente habe es dagegen Fortschritte gegeben. So habe sich der Rat auf Vermittlung der Kommission vorläufig darauf eingelassen, dass Landwirten, die gegen die im jeweiligen Mitgliedstaat geltenden Arbeitnehmergesetze verstießen, die Direktbeihilfen gekürzt werden könnten. Zwar solle es dazu keine gezielten Kontrollen geben, jedoch dürften dem Kompromiss zufolge EU-Agrarbeihilfen bei aufgedeckten Verstößen, etwa durch die Zollbehörden, reduziert werden. (ha)

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

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und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

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