EULLa: Interessenbekundung statt Antrag

Rheinland-Pfalz startet eine weitere Runde seines Förderprogramms »EULLa«. Änträge sind noch nicht möglich, an der Teilnahme Interessierte können bis 5. August aber »ihr Interessse« bekunden.

Mit dem EULLa-Programm fördert Rheinland-Pfalz Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und den Ökologischen Landbau im Rahmen der zweiten Säule der GAP. Durch die bestehenden Unklarheiten im Hinblick auf die Detailausgestaltung und Genehmigung des GAP-Strategieplans für Deutschland und die neue Förderperiode der EU, müsse im Jahr 2022 von der üblichen Eröffnung eines Erstantragsverfahrens im Sommer abgesehen werden, schreibt das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW).

Vom Strategieplan hängt, ab, was und wie gefördert wird. Offiziell soll er bis 1. September verabschiedet sein, durch eine verspätete Abgabe zur Prüfung durch die EU-Kommission könnte er sich aber verzögern.

Um die Entstehung einer Förderlücke zu vermeiden, führt Rheinland-Pfalz ein Interessensbekundungsverfahren durch. Antragsformulare sind bei den Kreisverwaltungen erhältlich, sie geben auch Auskünfte zum Verfahren.
Das Verfahren ermögliche es einerseits frühzeitig für die Betriebe Planungssicherheit zu schaffen. Andererseits biete es ausreichend Flexibilität, um auf möglicherweise erforderliche Anpassungen in Folge des Genehmigungsverfahrens reagieren zu können, und zugleich die erforderlichen Verträge vor dem 01.01.2023 abschließen zu können, so das Ministerium.

Über das Programm »EULLa« (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden voraussichtlich insgesamt 14 Teilmaßnahmen einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus und von fünf Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert.
Interessensbekundungen können nach Angaben des Ministeriums für die folgenden Programmteile gestellt werden:

  • Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,
  • Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
  • Anlage von Saum- und Bandstrukturen
  • Umwandlung von Acker in Grünland
  • Extensive Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
  • Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz
  • Alternative Pflanzenschutzverfahren
  • Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau
  • Vielfältige Kulturen im Ackerbau
  • Vertragsnaturschutz Grünland
  • Vertragsnaturschutz Kennarten
  • Vertragsnaturschutz Acker
  • Vertragsnaturschutz Weinberg
  • Vertragsnaturschutz Streuobst.

Für die acht landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) soll für Neuanträge ein Finanzplafond von 6,5 Mio. Euro bereitgestellt werden. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens 1 Mio. Euro und für den ökologischen Landbau 3 Mio. Euro für Neueinsteiger vorgesehen.
Sollten die Anträge das verfügbare Volumen überschreiten, werde nach fachlichen Kriterien ausgewählt.
Wie das Ministerium mitteilt, können fachliche Fragen zum Programm mit Beratern der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden. Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen könnten entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis geklärt werden.

Einzelheiten zu den Programmteilen und die jeweiligen Ansprechpartner sind zu finden unter: www.eler-eulle.rlp.de und www.agrarumwelt.rlp.de

 

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen