Antragsverfahren – Zweite Runde

Seit dem 3. Januar läuft in Rheinland-Pfalz die zweite Runde des Antragsverfahrens für Beihilfen aus dem EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2022. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2022.
In einer Mitteilung weist das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium darauf hin, dass Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein »Nachmelden« sei nicht möglich.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit. (ddw)

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen