Erschwernisausgleich beschlossen

Bund und Länder auf Einzelheiten für den »Erschwernisausgleich Pflanzenschutz« verständigt. Der Erschwernisausgleich war im Rahmen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im letzten Jahr angekündigt worden.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass als Erschwernisausgleich für Ackerflächen 382 Euro/ha und für Dauerkulturen, wie Weinbau, 1.527 Euro/ha gezahlt werden. Insgesamt will der Bund für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz ab diesem Jahr jährlich 65 Mio. Euro zusätzlich in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur (GAK) zur Verfügung stellen. Wie in der GAK üblich erstattet der Bund den Ländern 60 Prozent der von ihnen geleisteten Ausgaben.
Im Februar wird der zuständige Planungsausschuss (PLANAK) die Aufnahme des neuen Fördergrundsatzes in den Rahmenplan 2022 bis 2025 der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« (GAK) im Umlaufverfahren beschließen. Anschließend wird der neue Fördergrundsatz der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Die zuständige Brüsseler Behörde hat dann zwei Monate Zeit zur Prüfung.
Nach Angaben des Deutschen Weinbauverbandes rechnet Deutschland nicht mit Komplikationen in der Prüfung. Die Genehmigung aus Brüssel werde nicht vor Ende April erwartet. Dann liegt es an den Bundesländern, wie schnell sie die neue Fördermaßnahme anbieten. Eine Übertragung der diesjährigen Mittel auf das nächste Jahr ist nicht vorgesehen.
Landwirte sollen durch den Erschwernisausgleich eine Kompensation für die wirt-schaftlichen Nachteile erhalten, die mit beschlossenen Auflagen zum Pflanzenschutz verbunden sind. So untersagt die geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung die Ausbringung von Herbiziden – auch Glyphosat, – und bienen- und bestäubergefährlicher Insektizide in Natura-2000-Gebieten entstehen insbesondere in Naturschutzgebieten, Nationalparks und gesetzlich geschützten Biotopen.

 

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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