Rote und Gelbe Gebiete, die vorrausichtlich ab 2023 für Rheinland-Pfalz ausgewiesen werden
Rote und Gelbe Gebiete, die vorrausichtlich ab 2023 für Rheinland-Pfalz ausgewiesen werden

Rote-Gebiete-Preview

Rheinland-Pfalz veröffentlicht die möglichen Gebiete, in denen es ab 2023 Einschränkungen bei der Düngung gibt. Nach Mitteilung aus dem Landwirtschaftsministerium wurden die mit Nitrat belasteten sowie mit Phosphat eutrophierten Gebiete vom Landesamt für Umwelt (LfU) neu berechnet und sind im Entwurfsstadium im GeoBox-Viewer (geobox-i.de/GBV-RLP/) flurstückspezifisch einsehbar. Die Ausweisung ist vorläufig; in einer Pressemitteilung weist Staatssekretär Andy Becht darauf hin, die letztgültige Rechtsverbindlichkeit erst mit dem endgültigen Beschluss der Landesdüngeverordnung im Kabinett eintritt. Dies soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Nach Angaben des Ministeriums werden nach aktuellem Stand in Rheinland-Pfalz etwa 28 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen (LF) als mit Nitrat belastete »rote Gebiete« ausgewiesen, wobei erstmals auch zahlreiche Grünlandflächen betroffen sind. Bei der letzten Ausweisung zum 1. Januar 2021 waren es etwa 20 Prozent der LF, wie auch beim Phosphat. Als mit Phosphat belastet (eutrophiert bzw. als »gelbe« Gebiete) werden ab 2023 jedoch nur noch rund 15 Prozent der Flächen ausgewiesen.
Die ab der Düngung im Jahr 2023 geltende Neuausweisung der »roten« und der »gelben« Gebiete war notwendig, weil die Europäische Kommission die bisherige Vorgehensweise mit der Gebietsausweisung ab 2021 nicht akzeptiert hatte. Die Bundesregierung hat im August 2022 die Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) wie von der Kommission gefordert geändert. Daher müssen bis zum Jahresende die belasteten Gebiete durch alle Bundesländer neu ausgewiesen werden.
Laut Preseemitteilung ist Staatssekretär Andy Becht »nicht glücklich« mit der Entscheidung der EU-Kommission, weil die auch in Rheinland-Pfalz bisher angewandte und mit Hilfe des renommierten Thünen-Instituts erstellte Modellierung das Verursacherprinzip stärker berücksichtigt habe und die Gebietsausweisung gerechter und besser nachvollziehbar gewesen sei. Nach den Maßgaben der EU werde jetzt allein das Vorsorgeprinzip verfolgt. Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete erfolge entsprechend der EU-Vorgaben unabhängig von der aktuellen Nutzung oder der tatsächlichen Grundwasserneubildung rein nach den Nitrat-Messwerten der Grundwassermessstellen. Diese Werte seien aber nicht das Ergebnis heutiger Düngepraxis, sondern bildeten historische Einträge ab.
Becht fordert daher erneut eine schnelle Abstimmung zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den Ländern über eine Maßnahmendifferenzierung, damit Betriebe, die nachweislich gewässerschonend bzw. mit geringen Stickstoff-Bilanzüberschüssen wirtschaften, von den Maßnahmen der Düngeverordnung in den mit Nitrat belasteten Gebieten ausgenommen werden. Dies war sowohl im Bundesrat als auch bei der Agrarministerkonferenz gefordert und von Rheinland-Pfalz unterstützt worden.

 

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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