Von der am 6. Mai 2021 vom Bundestag beschlossenen Novelle des Verpackungsgesetzes https://bit.ly/3tvfT37 wird künftig auch Wein in Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Dosen betroffen sein.
Ab dem 1. Januar 2022 gilt auch hier eine Pfandpflicht. Diese war schon in der Vergangenheit u.a. für alkoholische Mischgetränke in Einweg-Getränkeflaschen in Höhe von 25 Cent erhoben worden. Getränke wie Wein, Spirituosen oder Cider waren bisher aber ausgenommen.
Getränkedosen werden künftig ebenfalls ausnahmslos pfandpflichtig. Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis zum 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. red