Es ist zu befürchten, dass die neuen Vorschriften Anwälten mehr als Verbrauchern helfen (Foto: Helmut Vogler/Fotolia)
Es ist zu befürchten, dass die neuen Vorschriften Anwälten mehr als Verbrauchern helfen (Foto: Helmut Vogler/Fotolia)

Nächste Abmahnfalle?

Die seit Anfang Februar verbindlichen neuen Vorschriften zur Streitschlichtung leiten sich aus den Paragraphen 36 und 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ab und sind mehr als eine Erweiterung der Hinweispflicht auf die EU-Streitschlichtungsstelle, die im Vorjahr Anpassungen an den Online-Shops erforderlich machten.

Die neuen Vorschriften können dabei auch Händler betreffen, die nur Offline verkaufen. Die Händler müssen unter anderem darüber informieren, ob sie bereit sind an Streitschlichtungsverfahren vor Schlichtungsstellen teilzunehmen. Falls sie bereits sind an Schlichtungsverfahren teilzunehmen, müssen sie auch die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle nennen. Eine Einführung in die neue Thematik gibt es z.B. beim Institut für Handelsforschung ECC, Köln. cg

Ausgabe 9/2024

Themen der Ausgabe

Wein im Klimawandel (Serie): Standorte

Wo wird Wein in Zukunft wachsen – und wo nicht?

50 Jahre Mainzer Weinbörse

Die bewegte Geschichte der Premium-Verkostung.

VDP-Vorverkostung

Die besten Weine der diesjährigen Weinbörse. Vorab probiert und für Sie bewertet.