Nachdem das Landgericht Hamburg gestern das Urteil in der Causa Danone/Fresenius gesprochen hat (wir berichteten), nimmt das SGS Institut Fresenius heute Stellung dazu. Derzeit sollen Schritte geprüft werden, um in Berufung zu gehen.
SGS Institut Fresenius konnte sich im Streit mit der Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser, die mehrfach versucht habe, das konkurrierende Prüfprogramm „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ von Fresenius öffentlich zu diskreditieren, in wesentlichen Punkten erfolgreich wehren, heißt es seitens des Instituts. So ist es nach Angaben des Urteils, das vom Landgericht Hamburg gesprochen wurde, nicht rechtens das SGS-Siegel als „Schein-Bio-Siegel“ zu betiteln, wie es die Qualitätsgemeinschaft gemacht habe. Dieses „rufschädigende Verhalten“ sei nun unterbunden worden.
Seitens des SGS Institut Fresenius heißt es in einer Mitteilung: „Das Landgericht Hamburg hat der Klage von SGS Institut Fresenius gegen die Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser e.V. in den wesentlichen Punkten stattgegeben und die abwertenden Botschaften in den Pressemitteilungen des Vereins Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e. V. als unlauteren Wettbewerb bei Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro verboten. Außerdem hat das Gericht den Verein aus dem bayerischen Neumarkt zum Schadensersatz verurteilt.“
„Mit diesem Urteil stärkt das Gericht unsere Position, nach der es für geprüfte Bio-Qualität in der Mineralwasserbranche mehrere Zertifizierungslösungen geben kann“, sagt SGS-Mineralwasserexperte Sebastian Rau, und betont: „Das Prüfprogramm ‚Premiummineralwasser in Bio-Qualität‘ von SGS Institut Fresenius erfüllt im vollen Umfang die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil 2012 an eine Verwendung des Begriffs Biomineralwasser gestellt hat – in Teilen übertreffen unsere Prüfkriterien diese sogar.“
In einer Mitteilung der Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser hieß es gestern dagegen, dass das Landgericht Hamburg beschlossen habe, dass es zulässig sei, darauf aufmerksam zu machen, dass das Fresenius-Label und/oder Produkte, für die dieses Label vergeben worden ist, eine Reihe von Defiziten aufweisen, die in klarem Widerspruch zu den Anforderungen der BGH-Entscheidung „Biomineralwasser“ aus dem Jahr 2012 und zu Verbrauchererwartungen stehen. Um welche Defizite es sich handle, wurde nicht genannt.
Von Defiziten könne nach Meinung von SGS Institut Fresenius in keiner Weise gesprochen werden. Aufgrund einer in diese Richtung deutenden Bewertung des Gerichts zu einem Einzelpunkt prüfe das Institut daher aktuell Schritte, um in Berufung zu gehen. „Gemeinsam mit den das Verfahren betreuenden Anwälten ist SGS Institut Fresenius zuversichtlich, in der Berufungsinstanz auch in diesem Punkt erfolgreich zu sein“, heißt es in der Mitteilung des Instituts.