Liebe Leser,
die Lese ist in vollem Gange. Das Lesegut erweist sich verbreitet als gesund, die Mostgewichte sind hoch, die Säurewerte sehr niedrig. Aus diesem Grund erlauben die Landesregierungen von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen (für die Hessische Bergstraße) im Vorgriff auf eine vom Bundeslandwirtschaftsministerium angekündigte Eilverordnung die Säuerung von Trauben, Most oder Wein. In Rheinland-Pfalz wartete man bis Redaktionsschluss noch auf die Bundesverordnung. Sinn hat das Verfahren insbesondere vor Gärbeginn, weitere Praxistipps auf Seite 6.
Das komplette Vorwort von DDW-Redakteur Werner Bader sowie weitere schon gehört-Meldungen finden Sie hier.