Mit dem neuen Gesetz soll russischer Wein auch international wettbewerbsfähiger werden.
Mit dem neuen Gesetz soll russischer Wein auch international wettbewerbsfähiger werden.

Neues Weingesetz in Russland 

Seit kurzem herrschen in Russland strengere Regeln für die Herstellung von Wein. Im Dezember ratifiziert, ist das neue Weingesetz »Weinbau und Weinbereitung in der Russischen Föderation« im Juli in Kraft getreten, wie verschiedene Medien berichten.

Bis dato waren Wein-Produktion und -Handel in Russland kaum reguliert oder lediglich in allgemeinen landwirtschaftlichen Verordnungen enthalten. Das Gesetz soll nun Anbau, Verarbeitung, Organisation und Distribution regeln. Damit soll der hochwertige Weinbau gefördert werden, gleichzeitig soll Betrug verhindert werden.

Das Gesetz legt nun fest, dass Wein aus vergorenen Trauben bestehen muss, und einen Alkoholgehalt von 7,5 bis 18 Volumenprozent aufweisen muss. Erstmalig wird fixiert, dass »Russischer Wein« ausschließlich aus einheimischen Trauben hergestellt werden darf. Weine, die in den Verkauf gelangen, müssen fortan Rebsorte, Herkunft und Jahrgang auf dem Etikett tragen. Erntemengen müssen zum 1. Dezember gemeldet gemeldet werden, Weinanbaugebiete sollen als Herkunftsbezeichnungen geschützt werden. Außerdem führt das Gesetz die Möglichkeiten der staatlichen Förderung aus.

Russland verfügte laut OIV im Jahr 2019 über rund 95.000 Hektar Rebfläche, die Tendenz ist steigend. Die Produktion ist demnach seit 2015 eher rückläufig, liegt mit 4,6 Mio. Hektolitern jedoch 7 Prozent über dem Vorjahr. Bekanntestes und größtes Anbaugebiet ist die Region Krasnodar im Nordkaukasus am Schwarzen Meer. Erzeuger wie Faragonia, Lefkadia Valley Wines oder Abrau-Dyurso sind bereits auf dem internationalen Markt tätig. aw

Ausgabe 9/2024

Themen der Ausgabe

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50 Jahre Mainzer Weinbörse

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