Aussagen über das alkoholhaltige Fertiggetränk Sparkling Gold brachten Ärger (Foto: SodaStream)
Aussagen über das alkoholhaltige Fertiggetränk Sparkling Gold brachten Ärger (Foto: SodaStream)

SodaStream setzt sich in die Nesseln

Am 30. November berichtete WEINWIRTSCHAFT, dass Sparkling Gold, ein Konzentrat mit Rieslinggeschmack die neueste Erfindung von SodaStream ist. Das NASDAQ-notierte Unternehmen, das 1994 mit seinem ersten Trinkwassersprudler Plastik- und Glasflaschen den Kampf ansagte, lancierte zur Vorweihnachtszeit auf seinem Online-Shop die limited Edition Sparkling Gold. 

In seiner Pressemitteilung wagte SodaStream den Vergleich mit großen Champagnerhäusern, der nun für ordentlich viel Ärger sorgte. Darin hieß es: »Eine unabhängige Marktforschung hat ergeben, dass 76 Prozent der befragten Frauen das Produkt sehr gut oder gut schmeckt und sogar besser als z. B. die bekannten Champagner-Marken Moët & Chardon und Veuve Clicquot.« In einer heute erschienenen Berichtigung wurde nun ein Rückzieher gemacht. Die Aussagen seien als unzulässig beanstandet worden und SodaStream hätte entschieden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der sie sich verpflichtet hätten, die oben genannten Aussagen in der EU nicht zu verwenden. 

Das laut Unternehmen »alkoholhaltige, feinperlige Getränk mit Rieslinggeschmack«, wird aus einem Konzentrat in Verbindung mit Trinkwasser aufgesprudelt. Aus 200 Millilitern können Verbraucher zuhause 1,2 Liter anmischen. Das Fertiggetränk verfügt über 10 Volumenprozent Alkohol und kostet 4,99 Euro (UVP). ac

Ausgabe 9/2024

Themen der Ausgabe

Wein im Klimawandel (Serie): Standorte

Wo wird Wein in Zukunft wachsen – und wo nicht?

50 Jahre Mainzer Weinbörse

Die bewegte Geschichte der Premium-Verkostung.

VDP-Vorverkostung

Die besten Weine der diesjährigen Weinbörse. Vorab probiert und für Sie bewertet.