Ein 83-jähriger Weinkommissionär wurde wegen Betrugs in 29 Fällen von einem Richter des Landgerichts Bad Kreuznach zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der Verurteilte den geschädigten Winzern 26.000 Euro Schadenersatz leisten und eine Geldauflage in Höhe von 75.000 Euro erfüllen.
Im Urteil begründete der Richter, dass bei Kommissionsgeschäften des Angeklagten die Begleitscheine mit Täuschungsabsicht so ausgestellt worden seien, dass es keine Rückschlüsse auf die Käufer gegeben habe. Nach Ansicht der Richter habe der Kommissionär so in zahlreichen Fällen überhöhte Provisionen genommen. Der Richter sprach in seinem Urteil davon, dass »diese Systematik einer zusätzlichen Einnahmequelle gewerbsmäßiger Betrug sei«.
Der Angeklagte, wegen dessen gesundheitlichem Zustand die Verhandlung am Landgericht Landau stattfand, beteuerte bis zum Schluss seine Unschuld. Er habe sich bei der Berechnung von Preisaufschlägen und Provisionen stets an die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Weinkommissionäre gehalten.
Zu Prozessbeginn warf die Staatsanwaltschaft dem Kommissionär sogar 103 Fälle der Untreue und des Betrugs zwischen Januar 2007 und Juli 2010 vor sowie einen Verstoß gegen das Weingesetz, weil ein Qualitätswein als Spätlese deklariert worden sei. Hauptanklagepunkt war zunächst, dass der Angeklagte gegenüber seinen Auftraggebern erhöhte Verkaufspreise kommuniziert habe. Nachgewiesen wurden vor Gericht letztlich nur 29 Fälle. cg