Die drei GUs im Winninger Uhlen wurden streng nach geologischer Beschaffenheit abgegrenzt (Foto: Ansgar Schmitz)
Die drei GUs im Winninger Uhlen wurden streng nach geologischer Beschaffenheit abgegrenzt (Foto: Ansgar Schmitz)

Neue GU an der Mosel

Sechs Winzer mit Weinbergsbesitz im Winninger Uhlen sind am Ziel. Die EU-Kommission hat grünes Licht gegeben für die Eintragung der geschützten Ursprungsbezeichnungen »Uhlen Blaufüßer Lay«, »Uhlen Laubach« und »Uhlen Roth Lay«. 

Mitinitiator Reinhard Löwenstein sieht mit den drei Einzellagen die erste wirklich konsequente »Appellation contrôlée« auf deutschem Boden verwirklicht. Sie beruhe auf einer präzisen geologischen Abgrenzung durch das geologische Landesamt, strenge Richtlinien im Weinberg, die nur den Anbau von Riesling, eine Bestandsdichte von mindestens 7.000 Reben pro Hektar und ambitionierte Reifeparameter vorsieht. 

Die Weine dürfen nur in traditioneller Vinifikation also unter Ausschluss neuer önologischer Verfahren gewonnen werden. Für die verschiedenen Geschmacksrichtungen, trocken, halbtrocken und edelsüß, sind klare Profile definiert und alle Weine sollen einer klaren Kommunikation unterliegen, d.h. Prädikate wie Kabinett und Spätlese dürfen nicht verwendet werden. 

Beteiligt an der Eintragung der drei neuen Gus sind die Weingüter Freiherr von Heddesdorff, Fries, Heymann-Löwenstein, Knebel, Rüdiger Kröber und Richard Richter, die am 6. November 2018 die neue GUs im Weingut Heymann-Löwenstein der Presse vorstellen wollen. Sicher ein denkwürdiges Ereignis, denn die neuen GUs dürften angesichts des über Jahre betriebenen und jetzt erfolgreich zu Ende geführten Genehmigungsverfahrens zur Blaupause für zahlreiche Nachahmer werden, wie die Beteiligten vermuten. hp

 

Ausgabe 9/2024

Themen der Ausgabe

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50 Jahre Mainzer Weinbörse

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