Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat das Ermittlungsverfahren gegen Paul Graf von Schönborn-Wiesentheid gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 35.000 Euro eingestellt, wie das Weingut in einer Presseaussendung informiert.
Graf von Schönborn erklärt, dass er der Geldauflage zugestimmt habe, damit der weitere Weg seiner zwei Weingüter im Rheingau und in Franken unbelastet von der Vergangenheit begangen werden könne. Mit Christian Valk als Betriebsleiter und Florian Franke als Kellermeister hat sich das Hattenheimer Weingut im Dezember 2014 an der Spitze neu aufgestellt. Ziel beider Weingüter sei es nun, die Mitgliedschaft im VDP wiederzuerlangen.
Schönborn äußerte erneut sein Unverständnis über das Fehlverhalten des ehemaligen Betriebsleiters Peter Barth, räumte allerdings ein, der Geldauflage auch deshalb zugestimmt zu haben, weil er einsehe, dass er seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei.
Mit der Einstellung des Verfahrens sind nach Auskunft der Staatsanwaltschaft sowohl die Ermittlungen wegen weinrechtlicher Verstöße als auch wegen Betrugs gegen Graf Schönborn beendet. Davon unberührt sind die Ermittlungsverfahren gegen Peter Barth sowie einen weiteren Beteiligten, die fortgeführt werden.