Der außergewöhnliche Jahrgang 2018 füllt auch in Baden die Keller (Foto: Badischer Winzerkeller)
Der außergewöhnliche Jahrgang 2018 füllt auch in Baden die Keller (Foto: Badischer Winzerkeller)

Baden erhöht Hektarhöchsterträge

Für das Anbaugebiet Baden hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg am 20. September 2018 eine Sondergenehmigung erlassen, die den Hektarhöchstertrag für Qualitäts- und Prädikatswein des Jahrgangs 2018 aus Baden von 90 hl/ha auf 100 hl/ha erhöht.

So kann sich die vermarktungsfähige Menge eines Erzeugers um 11 Prozent erhöhen. Wie der Deutsche Weinbauverband gegenüber DER DEUTSCHE WEINBAU bestätigt, ist die Möglichkeit einer solchen Sonderregelung in den Richtlinien der g.U. Baden explizit festgeschrieben. 

Nach Informationen des badischen Weinbauverbands wurde die Sondergenehmigung zuletzt 2014 und 2011 erteilt. 2014 erntete Baden 1,32 Mill. Hektoliter und 1,37 Mill. Hektoliter 2011. In beiden Jahren blieben die Winzer im Schnitt über ganz Baden gesehen unter 90 hl/ha. Für 2018 geht die letzte Schätzung des Weinbauverbands von 1,55 Mill. Hektoliter aus, womit unter Umständen sogar der Durchschnittsertrag von 100 hl/ha geknackt würde.

Analog zum Hektarhöchstertrag erhöht sich auch die Übermenge, die ein Betrieb zusätzlich zum Hektarhöchstertrag einlagern darf von 18 auf 20 hl/ha. Die Übermenge darf als Überlagerung über das Erntejahr hinaus gelagert werden, für die Herstellung von Sekt b.A. im eigenen Betrieb verwendet werden, als Traubensaft abgegeben werden oder für den Eigenverbrauch verwendet werden. 

Weitere Erntemengen, die die zulässige Vermarktungsmenge von dieses Jahr 100 hl/ha plus Übermenge übersteigen, müssen in Baden destilliert werden. Alternativ können Winzer ihren Wein als Landwein (g.g.A) deklarieren. Dieser hat eine zulässige Vermarktungsmenge von 110 hl/ha sowie eine Übermenge von 22 hl/ha.  cg

Ausgabe 9/2024

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