Nach dem heutigen Beschluss dürften die dunklen Wolken über dem Burgund bald abziehen (Foto: Archiv)
Nach dem heutigen Beschluss dürften die dunklen Wolken über dem Burgund bald abziehen (Foto: Archiv)

Aufschrei im Burgund

Der Präsident des Nationalen Komitees für Herkunftsbezeichnungen von Weinen, Christian Paly, und Marie Guittard, Direktorin des Institut National de l’Origine et de la Qualité (INAO), trafen sich heute mit einer Delegation burgundischer Winzer und gewählter Vertreter, um die Revision des geografischen Gebiets der AOC Bourgogne, als Folge der Mobilisierung der burgundischen Winzerverbände, zu erörtern.

Hintergrund war das Anliegen der Winzerverbände aus dem Jahr 2000, das den Wunsch nach offizieller Festlegung des Appellations-Systems beinhaltete, welches seit Einführung des AOC-Systems von 1937 nie vollständig definiert wurde. Daraus sei nichts geworden, stattdessen habe man im Dezember 2019 die Information der geografischen Neuordnung der Gebiete seitens der INAO erhalten: 64 Gemeinden mit einer Fläche von 7.000 Hektar wolle man ausschließen, davon 5.500 Hektar Rebfläche von der Bezeichnung »Bourgogne AOC«.

Zu den genannten Gebieten gehörten, laut der französischen Zeitung Ouest-France, das gesamte Chablis, sechs Gemeinden um Dijon und 23 Gemeinden im Châtillonais, dem Gebiet nordwestlich von Dijon – Hauptproduktionsgebiet der Crémants de Bourgogne. Im Gegensatz dazu, dürften 43 Gemeinden im Beaujolais, einschließlich der »Cru-Gemeinden« den Wein entweder als »Bourgogne-Gamay« oder als »Bourgogne« (mit bestimmten Parametern) abfüllen.

Vertreter der betroffenen Gebiete aus der Bourgogne hatten deshalb Berufung eingelegt. Medien zufolge hieß es in ihrer Erklärung: »Wir müssen vermeiden, zwei historisch unterschiedliche Weinbaugebiete mit jeweils eigenen Merkmalen zu verschmelzen. Wir müssen diese Diskreditierung des AOC-Systems verhindern.«

In seiner Pressemitteilung nach dem heutigen Treffen versicherte Christian Paly, dass es sich bei den Diskussionen um Vorschläge von Experten handele, es aber dem Nationalkomitee oblige, den Umfang einer Appellation festzulegen: »In diesem Zusammenhang hätte das Nationalkomitee den Austritt von so emblematischen Sektoren wie dem Chablisien, dem Châtillonnais und dem Dijonnais niemals genehmigt und wird dies auch nicht tun. Ich werde nicht der Präsident sein, der Chablis aus dem Burgund herausholen wird.« itp

Ausgabe 8/2024

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